Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin arbeitslos und erwarte mein 2.Kind. Nun habe ich ein Beschäftigungsverbot für die restl.Schwangerschaft bekommen, weil ich eine Risikoschwangerschaft habe.(Frühgeburt 1.Kind). Kann das Arbeitsamt mein Arbeitslosengeld streichen oder muß weiter gezahlt werden? Habe auch schon beim Callcenter des Arbeitsamtes angerufen (2 Anrufe- 2 untersch. Aussagen)Können Sie mir da helfen? Vielen Dank im voraus. Jacqueline

Mitglied inaktiv - 12.06.2007, 20:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit?

Hallo, Sie bekommen vom AA weiter die Leistungen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.06.2007



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