Im Mai bekomme ich das letzte Mal Elterngeld. Ich habe vor der EZ 8 Monate ALG 1 bezogen. Theoretisch stehen mir noch 4 Monate zu. Dafür müsste ich mich aber arbeitslos melden. Ich möchte mein Kind aber noch nicht fremd betreuen lassen. Also mich auch nicht arbeitslos melden. Wo muss ich mich dann melden, dass ich „nur“ Hausfrau bin? Wer zahlt meine KK? Können ich und die Kinder über meinen Mann familienversichert werden? Was passiert mit meinem ALG 1 Anspruch. Könnte ich den in ca 1 Jahr geltend machen? Was ist mit der RV Meldung? Generell bekommt man ja 3 Kindererziehungsjahre pro Kind, egal ob ich arbeite oder nicht. Ist das richtig so?
von Mine74 am 29.03.2018, 16:21