Hallo Zusammen,
ich habe jetzt (glaube ich) verstanden, dass man schon in der Schwangerschaft zum Jugendamt gehen kann, damit der unverheiratete Vater Vaterschaft und wir gemeinsames Sorgerecht anerkennen lassen koennen.
Mein Partner ist bis zur Geburt sehr viel auf geschäftsreise innerhalb Deutschlands, weswegen das zeitlich alles schwierig ist. Meine Frage ist, was würde bezüglich der folgenden Aspekte passieren, wenn wir jetzt einfach nichts tun (wir sind unverheiratet):
1) Vaterschaft, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- koennen wir das auch im Nachhinein alles regeln? Wenn ja, wie lange haben wir Zeit? Würde dann in der Geburtsurkunde erstmal stehen 'Vater unbekannt?'
2) Nachname?
- koennen wir auch seinen Nachnamen nehmen, wenn wir diese Formalien noch nicht geregelt haben?
Vielen vielen Dank
Kristina
Mitglied inaktiv - 10.05.2018, 14:24
Antwort auf:
Was passiert (bez. Vaterschaft) wenn wir garnichts machen?
Hallo,
das Markt Bundesland abhängig sein, bei uns in Rheinland-Pfalz müssen beide vor der Geburt zum Jugendamt.
Solange er als Vater spätestens nach der Geburt beim Standesamt, nicht eingetragen ist, kann das Kind auch nicht seinen Namen tragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2018
Antwort auf:
Was passiert (bez. Vaterschaft) wenn wir garnichts machen?
Deinem Partner ist es bis zur Geburt nicht möglich, an einem von in der Regel 4 Sprechtagen der Ämter pro Woche mal eine Stunde vor Ort zu sein?
So oder so könnt ihr natürlich auch alles noch nach der Geburt regeln, wenn er denn dann da ist...
von
Tini_79
am 10.05.2018, 14:50
Antwort auf:
Was passiert (bez. Vaterschaft) wenn wir garnichts machen?
Das Kind kann nicht den Namen eines fremden Mannes annehmen, mit dem es rechtlich nichts zu tun hat.
Davon ab, wenn man das in all den Monaten nicht schafft, dann lasse es doch vielleicht lieber auch bei Deinem Nachnamen. Solltet ihr irgendwann heiraten, dann können Du und das Kind immernoch seinen Namen annehmen.
von
Sternenschnuppe
am 10.05.2018, 16:56
Antwort auf:
Was passiert (bez. Vaterschaft) wenn wir garnichts machen?
Hallo,
ich verstehe Dich, ich hab es beim ersten Kind auch nicht geschafft zu "Sprechzeiten" beim Jugendamt aufzuschlagen. Wohlgemerkt ICH als Mutter. Denn:
- ich habe das Haus um 7 Uhr verlassen und kam nie vor 18 Uhr zurück
- ich habe bis zum Tage der Geburt gearbeitet (ET-11)
:-)
Ich würde trotzdem raten, dass ihr versucht das vor der Geburt zu regeln, mit frischem Baby ist das irgendwie viel umständlicher.
Beim zweiten hab ich es dann schneller geschafft.
Grundsätzlich ist es kein großer Aufwand: Mutterpass und beide Personalausweise genügen, Termin macht man bei der Beurkundungsstelle des Jugendamts, dauert 15-30 min max. Kostet nix :-)
Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist, dann hat das Baby erst mal keinen Vater (solange Du nicht anderweitig noch verheiratet bist).
Daraus folgt, dass bis dahin das Baby auch nicht den Nachnamen des (nicht-)Vaters bekommen kann.
Zeit habt ihr theoretisch ewig, aber ich würde es schnell machen (innerh. von 7-10 Tagen nach Geburt) sonst musst Du alle Papiere "2x beantragen".
Sobald die Vaterschaft anerkannt ist kann das Baby (und damit zwingend alle nachfolgenden gemeinsamen Kinder ) auch Papas Namen haben.
Gruss
D
von
desireekk
am 10.05.2018, 17:16
Antwort auf:
Was passiert (bez. Vaterschaft) wenn wir garnichts machen?
Ich habe vorher auch gar nichts gemacht. Im Krankenhaus wurden uns dann Unterlagen gegeben, da konnte man z.B. ankreuzen ob Nachname der Mutter oder des Vaters. Wir bekamen auch dort alle Infos wie es mit der Anerkennung weitergeht. Wobei das vielleicht vom Krankenhaus abhängt.
3 Wochen nach der Geburt hat wir dann einen Termin beim Standesamt, wo der Vater des Kindes dann alles unterschrieben hat. Nur fürs Sorgrecht hätten wir einen extra Termin beim Jugendamt gebraucht.
Macht euch keinen Stress, das geht alles auch nach der Geburt.
von
Finale
am 11.05.2018, 12:32