Hallo Fr Bader,
ich würde gern einmal wissen, ob ich 2 sachen in einem formular schreiben kann quasi einmal
vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutz und Antrag für die neue Elternzeit. Oder muss ich beide Anträge getrennt formulieren ?
Lg
von
Selinaa34
am 29.11.2019, 23:58
Antwort auf:
vorzeitige Beendigung der Elternzeit& NEUE ELTERNZEIT
Hallo,
ich würde es trennen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2019
Antwort auf:
vorzeitige Beendigung der Elternzeit& NEUE ELTERNZEIT
ich würde zwei draus machen. da es zwei verschiedene vorgänge sind. und für die neue elternzeit, die du ja vom datum her noch gar nicht kennst, würde ich, um mich selber abzusichern, ein schreiben später mit geburtsurkunde schreiben.
von
mellomania
am 30.11.2019, 08:35
Antwort auf:
vorzeitige Beendigung der Elternzeit& NEUE ELTERNZEIT
Hallo,
geht es da um den Arbeitgeber?
Also ich habe auch die Elternzeit von Kind 1 verkürzt, weil bald Kind 2 da ist.
Ich habe alles in einem Schreiben geschrieben. Die Inanspruchnahme der Elternzeit für Kind 2 kommt sowieso separat vom AG (zumindest von meinem AG- denke aber die anders AGs handeln dazu analog)
Mitglied inaktiv - 01.12.2019, 21:08