Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um eine alleinerziehende Mutter die durch eine Erkrankung eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bewilligt bekommen hat. Im April 2018 war die Mutter mit ihren zwei Töchtern ( beide 3 Jahre alt) im Bad und die Haushaltshilfe will gehört haben wie einer der Mädchen zu der Mama gesagt hat: Mama mir tut die Mumu weh und der Po weh. Wann kommt der Mann wieder?" Die Mutter soll darauf Pssst gemacht haben. Die Haushaltshilfe berichtete davon ihrem Chef und der machte telefonisch eine Meldung/ Anzeige? bei der Polizei wegen "Verdacht auf schweren sexuellen Missbrauch" Die wiederum informierten das Jugendamt und die luden die Mutter ins Jugendamt ohne Kinder ein. Sie belehrten die Mutter nach 1666 das sie auch unterschreiben musste. Die Mutter wies die Vorwürfe von sich und sagte das die Kinder keinen Kontakt zu fremden Männern hatten und das sie auch keine Männerbekanntschaften/ Beziehung usw. hat. Das Jugendamt beauflagte die Kindesmutter das sie sich bei der Kinderschutzambulanz vorstellen soll, zusammen mit ihrer Soziapädagogische Familienhilfe die bereits in der Familie vor dem Vorfall installiert war. Die Familienhilfe äußerte den Verdacht das die Mutter lügt und es sehr wohl Männerbekanntschaften gibt und die Mutter wohl über WhatsApp Nacktfotos von sich verschickt. Die Psychologin sagte das sie den Verdacht nicht bestätigen kann und ihn aber auch nicht entkräften kann. Im September lief die Familienhilfe aus und das Jugendamt hat nichts weiter gemacht, Jugendamt will Mutter jetzt mit den Kindern ins betreute Wohnen stecken. Erst jetzt am 2.11.2018 ist beim Amtsgericht ein Antrag vom Jugendamt auf Erörterung gem. § 157 Fam Fg hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen zu Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung eingegangen. Ist das ein Eilantrag? Hätte das Jugendamt hier in diesem Fall nicht anderes reagieren müssen um die Kinder zu schützen? z.B. im April sofortige Herausnahme der Kinder, Clearing, Teilweise Sorgerechtsentzug usw.? Hätte da das Jugendamt nicht anders reagieren müssen? Mit freundlichen Grüßen Selina

von dogcoonies am 11.11.2018, 15:11



Antwort auf: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung

Hallo, das kann man aus der Ferne nicht sagen, ohne die Berichte etc. gelesen zu haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2018



Antwort auf: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung

Im anderen Forum schreibst du, es fand keine körperliche Untersuchung statt. Woher weiß die Dame denn von Fotos per WhatsApp? Vermutung oder illegal er Weise im Handy geschnüffelt? Und selbst wenn es diese Fotos gibt, sind die wohl kein Beweis für Missbrauch. Wie auch schon im anderen Forum gesagt, für mich hört sich das eher so ab, als wenn die Haushaltshilfe unbedingt einen Missbrauch nachweisen will, egal, ob es wirklich stimmt oder nicht.

von cube am 11.11.2018, 18:07



Antwort auf: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung

Für mich hört sich das eher nach zu viel Fantasie an....

Mitglied inaktiv - 11.11.2018, 19:44



Antwort auf: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung

hi, was soll denn passieren, wenn nichts nachgewiesen werden kann? Soll man jetzt Kinder bloßer Vermutungen wegen aus den Familien nehmen? Was, wenn ich jetzt beim JA anrufe und sage "In Fam. dogcoonies gibt es Hinweise auf Kindeswohlgefährdung"? Möchtest du, dass das gewissenhaft geprüft wird oder dass deine Kinder ohne weitere Prüfung aus der Familie genommen werden? Und was, wenn die Prüfung nichts ergibt, sollen die Kinder dann trotzdem auf Verdacht aus deiner Familie genommen werden? Ich finde es immer ganz hilfreich, sich Situationen auf die eigene Person projiziert vorzustellen. floe

von la-floe am 12.11.2018, 08:15



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