Hallo, ich hab von meinem AG für die Zeit, die ich in Elternzeit dort in Teilzeit arbeite, einen separaten Vertrag bekommen, indem steht, wie viel ich da verdiene für wie viele Stunden. Ich arbeite von Lebensmonat 8 bis 14.
nun steht da zum Thema Pause das Übliche, per Mail habe ich jedoch eine Info, wie wir das Thema Stillen regeln. Davon steht im Vertrag nichts drin. Kann ich ihn dennoch so unterschreiben? Oder müsste da explizit was zum Thema stillen und bezahlten Stillpausen drinstehen?
von
Gesichtsnase
am 01.08.2023, 19:22
Antwort auf:
Vertrag in Elternzeit
Hallo,
es kommt darauf an, ob das vereinbarte über die gesetzl. Regelung hinausgeht, dann sollte es geregelt sein.
§ 7 MuSchG:
Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.08.2023