Verlängerter mutterschutz bitte um link

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerter mutterschutz bitte um link

Hallo. Kind ist bei 40 +1 Mit sectio entbunden und wiegt unter 2500 gramm. Wurde nach 5 Tagen mit Mutter gesund entlassen. Trotzdem verlängerter mutterschutz? Doch nur dann, wenn mehr Pflege nötig ist oder Kind auf intensiv etc. Könnte mir bitte jemand einen Link hierzu posten bzw weiterhelfen?

von mellomania am 18.06.2019, 07:42



Antwort auf: Verlängerter mutterschutz bitte um link

Hallo, wesentliche Frage ist, ob das Krankenhaus eine Bescheinigung "Frühchen" ausgestellt hat bzw ausstellen wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2019



Antwort auf: Verlängerter mutterschutz bitte um link

Nein, das Mutterschutzgesetz besagt eindeutig, dass die Schutzfrist nach Geburt auf 12 Wochen (Plus Anteil, der vor Geburt nicht genommen werden konnte) verlängert wird, wenn es sich um eine Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder ein Kind mit einer Behinderung handelt. Bei Kindern, die weniger als 2500 Gramm wiegen greift der Passus zur Frühgeburt (medizinische Frühgeburt) und der Mutterschutz verlängert sich entsprechend auf 12 Wochen. https://www.bmfsfj.de/blob/94398/b235a06e6fa9ece3d1a6effbc5a510ee/mutterschutzgesetz-data.pdf Seite 37.

von Dojii am 18.06.2019, 08:34



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Ein Kind das bei 40+1 unter 2500g aufweist, ist sicherlich alles andere wie pflegeleicht. Völlig egal wann die Mutter mit Kind aus dem KH entlassen wurde. Zumal nach 5 Tagen auch schon drauf hinweist das es Auffälligkeiten gab.

von Felica am 18.06.2019, 09:30



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Ein Kind das bei 40+1 unter 2500g aufweist, ist sicherlich alles andere wie pflegeleicht. Völlig egal wann die Mutter mit Kind aus dem KH entlassen wurde. Zumal nach 5 Tagen auch schon drauf hinweist das es Auffälligkeiten gab.

von Felica am 18.06.2019, 09:30



Antwort auf: Verlängerter mutterschutz bitte um link

Eine "medizinische Frühgeburt" mit demzufolge erhöhter Pflegebedürftigkeit und Anspruch auf verlängerten Mutterschutz muß durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, ein Geburtsgewicht unter 2500g bei einem ansonsten reifen Kind dürfte dafür nicht ausreichen. Die Art der Entbindung spielt dafür natürlich keine Rolle, ebensowenig ist ein Krankenhausaufenthalt von 5 Tagen ein Indiz für erhöhte Pflegebedürftigkeit des Kindes.

von Andrea6 am 18.06.2019, 11:12



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Das muss nicht der Arbeitgeber entscheiden, ob es sich um eine Frühgeburt handelt. Das steht ggf. auf dem ärztlichen Attest.

Mitglied inaktiv - 18.06.2019, 12:58



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ich war auch 5 tage im kh und meine beiden waren drüber. und keiner hatte auffälligkeiten. wir ware privat versichert und so konnte ich mir das erlauben. der zusammenhang erschließt sich mir nicht. ihr habt mir sehr geholfen, danke

von mellomania am 18.06.2019, 13:24



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Was soll das nun wieder heißen? Privat versichert = länger im Krankenhaus? Auch der/die Privatversicherte wird naturgemäß kein Interesse daran haben, länger als notwendig im Krankenhaus zu bleiben. "Erlauben"? Selbst der Normalsterbliche ( = gesetzlich Versicherte) wird bei Problemen länger als üblich im Krankenhaus verweilen dürfen....

von Andrea6 am 18.06.2019, 16:36



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Andrea, auch wenn Du das nicht gerne liest> als privat versicherter kann man sich durchaus "mal so" noch ein oder 2 Tage im Krhs. gönnen. Beim zweiten Kind war ich 1 Nacht im Doppel, danach noch 6 Tage im Einzelzimmer. Normale Geburt, nicht unbedingt medizinisch notwendig.... aber eben möglich. Als GKV-Mitglied hätte das so sicher nicht geklappt. Das mag man verwerflich finden dass da in 2 Klassen gedacht wird, ist aber eben so. Wobei in der heutigen Zeit der Fallpauschalen (auch bei PKV) mag es anders sein, k. A. Gruss D

von desireekk am 18.06.2019, 17:22



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Hallo, Die verlängerte Mutterschutzfrist wird nicht wegen Mehraufwand bei der Pflege ausgestellt, sondern wegen Geburtsgewicht unter 2500g oder bei Geburt vor einer best. Schwangerschaftswoche (36.? - ich weiß es nicht genau). LG luvi

von luvi am 18.06.2019, 17:41



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aber wenn das kind termingerecht mit eben unter 2500 gramm kam und das kind mit mutter gesund entlassen wurde, warum soll sie dann verlängeten mutterschutz bekommen? eine frühchenbescheinigung kann ja nicht ausgestellt werden wernn es kein frühchen ist.

von mellomania am 18.06.2019, 19:08



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Ich bin nicht privat versichert. Wir hatten ein Familienzimmer und konnten es uns auch erlauben zwei Tage länger als nötig im KH zu bleiben. Schon lustig hier :-D

von HeyDu! am 18.06.2019, 19:34



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Mellomania, Du hast nachgefragt, warum eine Frühchen Bescheinigung ausgestellt werden soll, wenn das Kind termingerecht geboren wurde. Mein Kind ist ein Frühchen. Ich hab deshalb schon so eine Bescheinigung gesehen. Da gab es mehrere Punkte zum Ankreuzen und eins war "Geburt unter 2500g". Warum die Regelungen so sind, weiß ich nicht. LG luvi

von luvi am 19.06.2019, 08:56



Antwort auf: Verlängerter mutterschutz bitte um link

Such mal nach "Mangelgeburt". Da müsstest du was finden. Die Bescheinigung wird ausgestellt bei Frühgeburt oder Mangelgeburt (unter 2500g). Darf ich dich fragen, was dein Problem ist? Kennst du jemanden, der eine Bescheinigung bekommen hat und findest, dass das nicht gerechtfertigt ist? Luvi Ich habe einen link gefunden. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz

von luvi am 19.06.2019, 09:11



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