Verfällt das Elterngeld bei erneuter Ss durch Bezug des norm. Gehaltes im Ms?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verfällt das Elterngeld bei erneuter Ss durch Bezug des norm. Gehaltes im Ms?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und bin aktuell wieder schwanger. Aus diesem Grund beabsichtige ich,die Elternzeit vorzeitig zu kündigen,um im Mutterschutz meine normale Besoldung (Beamtin NRW) zu erhalten.Normalerweise würde ich zum Kündigungszeitpunkt (28.01.18) noch genau einen weiteren letzten Monat Elterngeld beziehen (12.und somit letzter Monat).Verfällt dann,bedingt durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit,mein Anspruch auf dieses Elterngeld? Herzliche Grüße und besten Dank für Ihre Hilfe!

von Brilli83 am 06.11.2017, 15:43



Antwort auf: Verfällt das Elterngeld bei erneuter Ss durch Bezug des norm. Gehaltes im Ms?

Hallo, ja, wird angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2017



Antwort auf: Verfällt das Elterngeld bei erneuter Ss durch Bezug des norm. Gehaltes im Ms?

Ja, verfällt. Du kannst nicht in VZ-Mutterschutz für Kind2 gehen wenn du gleichzeitig EG für Kind1 bekommst da du dann ja sicherlich mehr wie 30 Std die Woche "arbeitest". Sinnvoll wäre es wenn der Vater diesen Monat nimmt. Auch damit wer daheim ist wenn die Geburt frühzeitig losgeht. Falls der Vater noch kein EG genutzt hat soll er aber mindestens 2 LEBENSMONATE nutzen, also mindestens 12 und 13, sonst muss das EG für den 12ten zurück gezahlt werden. Wenn er mag und ihr es euch leisten könnt, würde ich den 14ten auch nehmen. Dann hast du wen daheim in der ersten Zeit der sich um das ältere Kind kümmert. Und immerhin bekommst du dann das volle Mutterschaftsgeld - evtl gleicht das den Verdienstverlust des Vaters wieder weitestgehend aus. EZ und EG für Kind2 kann Vater dann später nehmen - wenn er mag. Ihr habt aber das EG für Kind1 dann voll ausgenutzt. Ihr müsst aber auf die Lebensmonate achten und das der Vater ausreichend früh die EZ meldet, muss ja, wenn der AG sich nicht auf kürzer einläßt, 7 Wochen vor Antritt dem AG mitgeteilt werden.

Mitglied inaktiv - 06.11.2017, 17:01



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