Verbindliche Vereinbarungen mit JA werden nicht eingehalten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verbindliche Vereinbarungen mit JA werden nicht eingehalten

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Ich bin fast vier Jahre mit dem KV getrennt. Trennungsgrund war Alkohol- und Aggressionsprobleme. Er hat früher den Sohn (7) ab und zu besucht, manchmal lagen 3 Monate dazwischen. Seit ich einen neuen Lebensgefährten habe, versucht er sich ständig einzumischen. Er beleidigt und bedroht mich und meinen Lebensgefährten. Er tauchte ständig auf und forderte den Sohn zu sehen. Ich habe dann Jugendamt eingeschaltet. Wir trafen eine Vereinbarung in der ist Umgang, Abholzeiten und das ich die Haupterziehungsperson bin geregelt. Alle diese Punkte werden vom KV nicht eingehalten. Er ruft täglich mehrmals an (WhatsApp Video), nutzt die Gespräche mit dem Sohn um uns zu beleidigen und das hört der Kleine mit. Als ich Handy wegnahm, forderte er mich dem Sohn das Handy auszuhändigen. An WE wo Sohn beim KV ist macht er keine Hausaufgaben. Man kann hier noch 1000 weitere Sachen nennen. Mehrere Beschwerden beim JA blieben ohne Erfolg. JA verweist darauf, dass er Recht hat den Sohn zu sehen. Wenn er jedoch anruft und einfach behauptet mein Sohn werde geschlagen, steht JA 2 Tage später vor der Tür. Jetzt habe ich wieder Problem gehabt mit Umgang. Es war geregelt, KV darf an geraden WE Sohn holen. Da im 2020 53 KW waren sind es 2 mal hintereinander ungerade Wochen. Ich habe KV darauf hingewiesen, schon prompt kamen Beleidigungen, Beschimpfungen und Bedrohungen. Dann rief er JA an. JA rief mich an und sagte, ihm stehe diese erste Woche zu. Was eigentlich der Vereinbarung wiederspricht. Ich habe dies der JA Mitarbeiterin (Vertreterin der Sachbearbeiterin) gesagt, sie meinte dann müssen wir die Wochen wechseln. Meine Frage muss ich mich immer dem beugen?

von josefpla am 09.01.2021, 09:36



Antwort auf: Verbindliche Vereinbarungen mit JA werden nicht eingehalten

Hallo, ich finde es sehr wichtig, dass der Umgang stattfindet. Und zwar in einer geordneten und respektvollen Art und Weise. Das Einschalten des Jugendamtes hat ja nun gar nichts gebracht. Also würde ich den nächsten Schritt gehen. Und das ist die Regelung des Umgangs durch das Gericht. Wichtig ist, dass Sie ein Umgangstagebuch führen, also immer aufschreiben, was wann wie passiert ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2021



Antwort auf: Verbindliche Vereinbarungen mit JA werden nicht eingehalten

Hast du einen Schriftstück vom JA, wo drauf steht, wann der KV das Kind zu sich nehmen darf? Steht auf dem Schriftstück "gerade Wochen"? Wenn ja, berufe dich darauf. Wenn nein ist die Frage, was da drin steht. Stehen dort Uhrzeiten drauf, von wann bis wann er das Kind bei sich haben darf? Z.B.Freitag von 13 Uhr bis Sonntag um 18 Uhr? Wenn ja, hält er sich daran? Wenn ich es richtig lese ruft er täglich an. An sich kein Problem, insofern das Kind es auch möchte. Macht eine Uhrzeit aus, wann er anrufen kann. Somit kommst du ihm entgegen und zeigst, dass du den Kontakt nicht unterbinden willst. Beim Telefonat würde ich, wenn möglich, den Sohn mit dem KV alleine lassen. Sei bei der Begrüßung dabei, damit du weißt, dass der KV dran ist und sage ihm, dass du jetzt raus gehst und in 15 Minuten wieder kommst. Nach 15 Minuten gehst du wieder hin und zeigst dich dem KV. So weiß er, dass du wieder da bist. Das Gespräch sollte dann in den nächsten Minuten beendet werden. Du hörst zwar nicht mit, was der KV dem Sohn erzählt, aber das musst du auch nicht. Zeig ihm und besonders deinem Sohn, dass du ihm vertraust und zutraust, dass er das schon alleine kann. Das stärkt sein Selbstbewusstein. Meldet der KV sich nicht zur abgemachten Zeit, ist es schade, ist dann aber so. Zeitlich wäre z.B. 17:45 Uhr möglich und bis 18 Uhr. Natürlich kann es sich +/- 5 Minuten verschieben. Und nach vorheriger Absprache kann sich die Zeit ändern. Wenn tägliches Telefonat nicht möglich ist, weil z.B. das Kind Termine hat, dann ist z.B. Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag möglich. Am Besten wäre es, um für dich Sicherheit zu bekommen, einen Termin beim JA auszumachen, wo gemeinsam mit dir und dem KV Vereinbarungen getroffen werden, wann der Umgang stattfindet. Tage und Zeiten und welche Wochen. Genauso kann es mit dem Telefonatzeiten gemacht werden. Beim Gespräch kannst du deine Wünsche äußern, wie z.B., dass er sich an die Zeiten hält.

von Ani123 am 09.01.2021, 18:11