Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

Sehr geehrte Frau Bader, Eine Frage hätte ich noch zu der vaterschaftsanfechtung.. Und zwar wie ist es mit den Kosten geregelt? .ich habe ein sehr niedriges Einkommen und meine Sorge wäre, dass ich die Gerichts-bzw. Verfahrenskosten tragen müsste.. Wer trägt diese bei einer Vaterschaftsanfechtung? , wie gesagt ich habe ein sehr niedriges Einkommen... Mit freundlichen Grüßen

von PocaHontas_20 am 22.01.2019, 13:03



Antwort auf: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

Hallo, zum einen würde ich nicht die Klage machen, er will ja anfechten. Ansonsten können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese wird bewilligt, wenn sie tatsächlich bedürftig sind und die Klage nicht mutwillig ist und ausreichende Erfolgsaussicht bietet. An der Stelle habe ich schon ein Problem, wenn er anfechten und Sie klagen wollen. Wenn er aber klagt, sie Verfahrenskostenhilfe bekommen und er tatsächlich nicht der Vater ist, gilt diese Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nur für ihre eigenen Kosten, nicht für seine. Ansonsten gilt: nach § 47 FamGKG wird der Gegenstandswert auf 2.000 EUR festgesetzt. D.h. nicht, dass man 2000 € bezahlen muss, sondern das ist der Wert, bei dem man in der Tabelle nach RVG abliest. Das bedeutet, dass jeder Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren wegen Abstammungssachen 470,05 € verdient. dazu kommen die Gerichtskosten, die betragen 267 €. Und die Kosten für den Gutachter Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2019



Antwort auf: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

Du kannst Prozesskostenbeihilfe beantragen, wenn dein Einkommen zu gering ist.

von cube am 22.01.2019, 13:05



Antwort auf: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

warum sollst du dann überhaupt was zahlen? ER möchte seine anerkennung doch rückgänig machen..oder versteh ich was falsch?

von mellomania am 22.01.2019, 13:07



Antwort auf: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

Ja klar aber die Mutter bin ich und ich bin ja auch betroffen... Ich dachte es ist eigentlich egal wer die Anfechtung macht. Es kann ja die Mutter machen der Vater oder das Kind selbst. Aber die Frage ist halt wer die Kosten dafür trägt? Weil wie gesagt mein Einkommen ist auf jeden Fall zu gering... und ich könnte es mir leider nicht leisten Gerichtskosten zu übernehmen.

von PocaHontas_20 am 22.01.2019, 13:24



Antwort auf: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

aber der der anzeigt zahlt doch. oder etwa nicht?

von mellomania am 22.01.2019, 13:28



Antwort auf: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

Aber es kann sein, dass sie die gesamten Kosten tragen muss, wenn er berechtigt anzweifelt. Es kann auch sein, dass sie zumindest die Hälfte der Gerichtskosten tragen muss.

von ALF0709 am 22.01.2019, 13:31



Antwort auf: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

Ich habe keinen Schimmer, fand die Frage aber so interessant, dass ich gegoogelt habe und ich verstehe es so: Die Klage wird ohnehin nur zugelassen, wenn berechtigte Zweifel an der Vaterschaft bestehen. Daher werden die Vergahrenskosten, die auf 2000 Euro angesetzt werden (Anwalts- und Gerichtskosten) je zur Hälfte auf die Beteiligten, hier Mutter Pokahontas und Vater Schneller Stecher aufgeteilt. Jeder bezahlt also 1000 Euro, egal wie es ausgeht.

von Mutti69 am 22.01.2019, 14:35



Antwort auf: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

https://www.familienrecht.de/verfahren/vaterschaftsfeststellungsverfahren-verfahrenskosten/ Und aus dem ganzes Sums s.o. folgt dann: "Das Gericht hat vielmehr in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher maßgeblichen Umstände die Kostenentscheidung zu treffen."

von cube am 22.01.2019, 14:44



Antwort auf: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

Bzw. ab wann meint der Vater eine Information darüber erhalten zu haben, dass er nicht der Vater sein könnte? Die Frist zur Anfechtung beträgt 2 Jahre. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt ab dem der bisher als Vater eingetragene Mann davon Kenntnis erlangt hat, das das Kind nicht seines sein könnte. Und damit ist nicht gemeint, wann er überlegt hat, dass er nicht mehr als Vater eingetragen sein möchte - sondern ab wann er Gründe dafür hat, dies anzunehmen. Gründe - nicht Launen ;-)

von cube am 22.01.2019, 14:51



Antwort auf: Vaterschaftsanfechtung wer trägt die Kosten?

Danke für die Antworten. Überall steht etwas anderes... Würde gerne wissen was Frau Bader dazu sagt..

von PocaHontas_20 am 22.01.2019, 18:10



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