Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich nun seit Juli 2017 in Elternzeit. Diese endet nun im April 20. Erwerbe ich für diesen Zeitraum Urlaub? Bzw kann ich von diesem auch Gebrauch machen. Arbeitgeber hat bislang hinsichtlich Kürzung nichts schriftlich mitgeteilt. Dieser hat Zeit bis zum letzten Tag Elternzeit. Ist das richtig?
von
lieschen92
am 02.12.2019, 14:22
Antwort auf:
UrlauB Elternzeit
Hallo,
Der Urlausbanspruch kann vom AG für jeden Monat, den Sie komplett in EZ sind, um 1/12 gekürzt werden.
Das kann der AG auch noch nach der EZ mitteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2019
Antwort auf:
UrlauB Elternzeit
ja er hat bis zum ende der ez zeit. ABER welcher AG verzichtet auf die kürzung? bei mir stand das versteckt im elternzeitschreiben welches ich nach meldung der EZ erhalten hatte. ich würde mich da nicht drauf verlassen. lies dir alle schreiben, auch das vom mutterschutz nochmal durch. bzw. arbeitsvertrag
von
mellomania
am 02.12.2019, 14:49