Hallo Frau Bader
Ich habe am 31.7.2014 ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Hatte für dieses Jahr noch 16 Tage Urlaub.
Mutterschutz ab 9.2.2015-19.5.2015 ab 23.3.2015 -23.3.2016 in Elternzeit.
Musste betriebsbedingt Kündigungen da keine Teilzeitarbeit da war. Jetzt habe ich zum 1.5.2015 gekündigt und verlangte mein resturlaub. Der Urlaub aus 2015/2016 wird ist ja klar gekürzt. Aber was ist mit den 16 Tage aus 2014 laut meiner Chefin wäre er schon verfallen. Stimmt das?
Lg Sabrina
von
sabrinag79
am 04.03.2016, 12:49
Antwort auf:
Urlaub aus Beschäftigungsverbot verfällt?
Hallo,
nein, ist er nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2016
Antwort auf:
Urlaub aus Beschäftigungsverbot verfällt?
Nö. Muss ausgezahlt werden. Es sei denn er war schon verplant und genehmigt. Bis einschliesslich Mai 2015 kommt auch noch Urlaub hinzu.
Du hättest aber gar nicht kündigen müssen ?
Teilzeit bei einem anderen AG in Elternzeit wäre doch auch gegangen.
von
Sternenschnuppe
am 04.03.2016, 12:54
Antwort auf:
Urlaub aus Beschäftigungsverbot verfällt?
Zum 1.5.2016 gekündigt
von
sabrinag79
am 04.03.2016, 13:19
Antwort auf:
Urlaub aus Beschäftigungsverbot verfällt?
Dann musst Du ja noch arbeiten ab 23.03.
Nach der Kündigung musst Du Dich selbst krankenversichern, wirst eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen wegen Eigenkündigung.
Kannst Du versuchen die Kündgung rückgängig zu machen, das 3. Elternzeitjahr zu nehmen und die Erlaubnis woanders Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten ?
von
Sternenschnuppe
am 04.03.2016, 13:28