Verfällt mein Resturlaub aus 2014 bei Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verfällt mein Resturlaub aus 2014 bei Beschäftigungsverbot?

Ich hatte bzw. habe noch 4 Tage Resturlaub aus 2014, den ich eigentlich bis 31.03.2015 noch nehmen wollte. Nach meinem Krankenhausauffenthalt Mitte Januar schickte meine Frauenärztin mich ins Beschäftigungsverbot für 4 Wochen, danach wurde das BV immer wieder verlängert bis zum Antritt des Mutterschutzes Anfang Mai 2015. Somit konnte ich die 4 Tage Resturlaub aus 2014 nicht nehmen. Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass die 4 Tage Resturlaub verfallen sind, da ich diesen bis zum 31.03.2015 nicht genommen habe. Ist das so richtig? Oder bleibt der Urlaubsanspruch bestehen, weil ich die 4 Tage ja nicht nehmen konnte?

von Christin1985 am 28.08.2015, 22:10



Antwort auf: Verfällt mein Resturlaub aus 2014 bei Beschäftigungsverbot?

Hallo, das kommt darauf an, ob der Urlaub genehmigt war. Dann ist er verfallen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2015



Antwort auf: Verfällt mein Resturlaub aus 2014 bei Beschäftigungsverbot?

Bleibt bestehen. Plus alles was bis bis zum Ende des Mutterschutzes erworben wurde. Selbst wenn Du nun noch ein zweites Kind bekommst und nach der Elternzeit wieder ein BV hättest bis zum Mutterschutz bleibt der Urlaub aus 2014 und alles danach bestehen. Er ist erworben worden und kann nicht durch BV oder Elternzeit verfallen. !

von Sternenschnuppe am 28.08.2015, 22:17



Antwort auf: Verfällt mein Resturlaub aus 2014 bei Beschäftigungsverbot?

Wurden die vier Tage schon geplant, beantragt und bewilligt? Dann verfällt der Anspruch leider. Waren die vier Tage noch komplett unverplant und hätten nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt genommmen werden müssen (in dem du dich ja im BV befandest), so bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

von Sommersprosse83 am 29.08.2015, 14:16



Antwort auf: Verfällt mein Resturlaub aus 2014 bei Beschäftigungsverbot?

Die vier Tage Resturlaub habe ich zwar in den Urlaubsplaner eingetragen, aber noch nicht beantrag und genehmigt bekommen. (Die Beantragung und Genehmigung erfolgt in der Regel zwei bis drei Wochen vor Urlaubsantritt. Da wird der Urlaubschein ausgefüllt, vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben. - Dies ist bei meinen vier Tagen Resturlaub noch nicht erfolgt.) Gibt es da irgendwelche Paragraphen oder Gerichtsurteile, auf die ich mich dann stützen kann?

von Christin1985 am 01.09.2015, 06:16



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