Sehr geehrte Frau Bader,
in meinem Scheidungsbeschluss steht bezüglich des Nachscheidungs- und Betreuungsunterhalts, dass dieser ab 1.6.2021 frei abänderbar ist. Heißt das, dass mein Exmann die Unterhaltszahlung einfach beenden kann oder muss er weiterzahlen, bis unsere Anwälte sich über die Höhe einig sind? Meine Anwältin ist momentan nicht erreichbar und ich würde gerne wissen, ob ich am Anfang des Monats Geld auf dem Konto haben werde oder nicht...
Vielen Dank
von
MamLi
am 19.05.2021, 10:18
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
tut mir Leid, da Sie eien Anwältin haben, kann ich mich nicht einmischen.
Es aber falsch, dass nachehelicher Unterhalt nur für ein Jahr gezahlt wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2021
Antwort auf:
Unterhalt
Seit wann seid ihr denn getrennt/geschieden?
Nachehelichen Unterhalt gibt es idR nur 1 Jahr, Betreuungsunterhalt bis zum 3. LJ des Kindes.
Ab dann wäre es also jeweils neu zu verhandeln.
von
cube
am 19.05.2021, 11:38
Antwort auf:
Unterhalt
Frau Bader wird dir nicht antworten, da du einen Anwalt hast.
Gruß
Sylvia
von
Dreikindmama
am 19.05.2021, 12:10