Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in Elternzeit, bekomme aber derzeit kein Elterngeld mehr. Jetzt suche ich einen Arbeitsplatz in Teilzeit. Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich bisher nichts Passendes gefunden. Nun habe ich eventuell die Möglichkeit, eine Teilzeitstelle bei einem anderen Arbeitgeber zu bekommen. Diese Tätigkeit müsste ich mir von meinem alten Arbeitgeber genehmigen lassen. Um zu schauen, ob ich mit der Tätigkeit bei meinem neuen Arbeitgeber zurechtkommen würde, möchte ich dort - vor einem möglichen Vertragsabschluss - gerne ein paar Tage ein unbezahltes Praktikum absolvieren. Nun meine Frage: Müsste ich mir auch dieses Praktikum von meinem alten Arbeitgeber genehmigen lassen? Wenn ich es machen müsste, ich es aber nicht genehmigen lasse, was kann mir dann im schlimmsten Fall passieren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Sandra
von Sonnenblume2608 am 26.08.2015, 16:00