Hallo ich hätte eine sehr wichtige Frage
Ich bin seit 9.April 2017 mit meinem Ex Lebenspartner getrennt (wir haben eine gemeinsame Tochter "5.Jahre alt")
wir haben 4.Jahre zusammen gewohnt aber waren nicht verheiratet!
Ich habe 2018 meinen jetzigen Partner kennengelernt.
wir planen nun in ein anderes Bundesland zu ziehen
also In die Stadt meines jetzigen Partners wegen Job und einer besseren Zukunft jetziger Wohnort (Schleswig-Holstein)
Umzug nach NRW.
Ich habe das Alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
darf ich einfach ohne jegliche Absprache mit dem Ex umziehen?
oder drohen mir Konsequenzen?
Er droht mir jetzt schon mit einem Rechtsanwalt...
ich muss dazu sagen der Leibliche Kindesvater (mein Ex) hat sich seit 2018 nicht mehr um die gemeinsame Tochter gekümmert, sich nicht mehr gemeldet bis heute.
liebe grüße
von
SaMa2706
am 22.04.2019, 20:29
Antwort auf:
Umzug
Hallo,
solange Sie die alleinige elterl. Sorge machen, geht es. Also schnell, bevor es sie beantragt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2019
Antwort auf:
Umzug
Ich schätze, dass er mindestens das gemeinsame Sorgerecht beantragen wird, dann womöglich das alleinige Aufenthaltsbestummungsrecht. Wieviel Km wären es denn?
Ich würde eventuell auch gerne umziehen wollen, aber es wären 400 Km und gestern hat mir mein Ex mitgeteilt, dass er das GSR beantragt hat, damit ich eben nicht einfach umziehen kann.
Andererseits hätte ich meinem Sohn und auch seinem Vater gegenüber wahrscheinlich immer ein schlechtes Gewissen und ich möchte einfach nicht der Grund sein, dass die beiden kaum Möglichkeit für Kontakt haben. Das mit dem Umzug bei uns war eine gemeinsame Überlegung, weil dort unsere Verwandscgaft wohnt und die Betreuung auf längere Sicht gesicherter wäre, als hier. Aber gut, das Thema ist vom Tisch.
Wenn er das GSR beantragt hat, wird es auch dazu kommen, höchstwahrscheinlich. Mit dem alleinigen ABR kann man separieren, muss aber eben auch beantragt werden.
Ich würde sagen, es kommt auf die Entfernung drauf an.
von
Tehpunkt
am 23.04.2019, 07:18
Antwort auf:
Umzug
Solange er das gemeinsame nicht hat, darfst du hinziehen wo du hin willst.
von
Felica
am 23.04.2019, 07:38
Antwort auf:
Umzug
moin,
war einfach ein Fehler, ihn das mitbekommen zu lassen. Am schlauesten wäre gewesen einfach umzuziehen.
So wird es jetzt echt schwierig. Mach ihm Angebote für die Realisierung des Umgangs auf die Entfernung.
floe
von
la-floe
am 23.04.2019, 09:04