Liebe Frau Bader! Ich, Jürgen, habe 2 Kinder aus 1. Ehe und bin wieder verheiratet. Ich zahle regelmäßig KU nach Düsseldorfer Tabelle und bemühe mich von meiner Seite aus um möglichst intensiven Kontakt zu meinen Kindern. Das Verhältnis zu meiner früheren Frau ist jedoch schlecht, so dass ich erst vor kurzem mündlich von meiner Tochter erfuhr, dass ihre Mutter mit den Kindern umgezogen ist und sie am neuen Wohnort in der Grundschule und in einem Hort angemeldet hat. Meine Exfrau war für mich seitdem noch nicht zu erreichen. Von ihrem früheren Wohnort kannte ich es so (und verließ mich darauf), dass bei Schulanmeldung bzw. Wechsel sowie Anmeldung bei der Meldebehörde meine schriftliche Einverständniserklärung als Mitsorgeberechtigter erforderlich ist. Daher erhob ich nun Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den neuen Wohnort (Melde- und Schul- bzw. Jugendamt). Darauf bekam ich diese niederschmetternde Antwort: "Sehr geehrter Herr K., Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom...weise ich als unbegründet zurück. Ein dienstliches Fehlverhalten meiner Mitarbeiter kann ich nicht erkennen. Bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht zur Anmeldung für Personen demjenigen, dessen Wohnung sie beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen. Es kommt nicht darauf an, ob dem Meldepflichtigen das Sorgerecht für die angemeldete Person zusteht. Die Kinder hatten bisher mit ihrer Mutter alleine in ABC gewohnt und zogen nun nach XYZ. Eine Unterschrift oder gar Einverständniserklärung ist nicht erforderlich. MfG" Ich bin ehrlich gesagt entsetzt. Wofür habe ich dann gemeinsames Sorgerecht? Und was passiert, wenn sie nächstes Jahr auf weiterführende Schulen kommen und meine frühere Frau einfach irgendeine Entscheidung trifft? Habe ich da kein Mitspracherecht? Das ist doch normalerweise der Sinn des GSR! Wie kann es sein, dass das Amt dies nicht beachtet? Ich habe beim Melde- und Schulamt meines eigenen Wohnortes nachgefragt; dort wird bei gemeinsamem Sorgerecht immer eine Genehmigung des anderen Ex-Ehepartners verlangt! Um Mißverständnissen vorzubeugen: ich habe nichts gegen den Umzug meiner Exfrau, zumal sie nur 20 km weiter in einen anderen Kreis gezogen ist. Aber ich kann von meiner Seite aus das Verhältnis zu ihr leider nicht verbessern, da auch ihre Familie gegen mich ist. Ich würde aber gern an schulischen etc. Angelegenheiten meiner Kinder beteiligt! Hat die Behörde richtig oder falsch gehandelt? Was kann ich tun? Vielen herzlichen Dank im Voraus, Jürgen mit Alex
Mitglied inaktiv - 25.09.2004, 19:32