Guten Tag,
ich möchte mich nach 12 Jahre Ehe, von meinem Mann trennen. Wir haben eine gemeinsame Tochter 13 Jahre, und ich habe einen Sohn 17 Jahre mit in die Ehe gebracht.
Nun möchte ich innerhalb der Stadt (Entfernung zum jetzigen Zuhause 4km) umziehen.
Ein Schulwechsel für unsere Tochter ist nicht erforderlich und auch der Freundeskreis wird nicht darunter leiden. Meine Tochter liebt ihrem Bruder und sie braucht ihn.
1. Muss der KV bei einer Entfernung vom 4 km innerhalb der Stadt zustimmen? Aus reiner Schikane wird er dies nämlich nicht tun.
2. Was würde passieren, wenn ich einfach Fakten schaffe und mit den Kindern gehe?
LG
von
Morris123
am 18.09.2023, 10:12
Antwort auf:
Umzug ohne Zustimmung
Hallo,
soe einfach ist das nicht zu beantworten.
Oder anders: Sie dürfen nicht einfach ausziehen wegen Verletzung der Mitbestimmung des Vaters.
Ein Gericht wird es Ihnen aber erlauben bei der Entfernung, wenn das Kind den Lebensmittelpunkt bei Ihnen hat, Sie sich also primär um das Kind kümmern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2023
Antwort auf:
Umzug ohne Zustimmung
Moin,
du darfst es schlicht nicht.
Und du wirst das Kind ohne Einverständnis des Vaters nicht ummelden können.
Die Meldestelle verlangt, dass beide Sorgeberechtigten ET die Ummeldung unterschreiben oder du eine Vollmacht mitbringst.
floe
von
la-floe
am 18.09.2023, 11:13
Antwort auf:
Umzug ohne Zustimmung
Theoretisch ja - aber faktisch?
Bei 4km wird wohl kaum ein Richter sagen, die Tochter (denn dein Sohn ist aus der Sache eh raus) muss zum Vater zurück oder sonst etwas.
Dazu würde in dem Alter auch der Wunsch der Kinder angefragt und berücksichtigt werden.
von
suityourself
am 18.09.2023, 12:42
Antwort auf:
Umzug ohne Zustimmung
Ich habe es gemacht, da war unsere Tochter 14 Jahre. Auch innerhalb der Stadt, sogar näher zum Vater hin. Ohne um seine Erlaubnis zu betteln. Schule und Freudeskreis blieben auch bestehen. Beim Ummelden im Bürgeramt hat niemand irgendwelche Fragen gestellt obwohl wir unterschiedliche Nachnamen haben.
Meine Bearbeiterin beim Jugendamt war auch der Ansicht das da kein Richter etwas dagegen haben würde. Lass dich da mal einfach informativ beraten.
Ich würde es einfach machen.
von
sunshine59
am 18.09.2023, 13:23
Antwort auf:
Umzug ohne Zustimmung
Das würde ich eben genau nicht einfach machen, sondern ggf. den rechtlich sauberen Weg über ein Gericht gehen.
Wie schon erwähnt wurde, ist es unwahrscheinlich, dass eine Richterin/ein Richter bei 4km querschießt. Dann hast du es schwarz auf weiß und abgesichert, dass du umziehen darfst mit dem Kind. Gute Argumente wird es geben, also würde ich diese Chance nicht verspielen.
Hätte dein Ex überhaupt die Möglichkeit, allein zu betreuen?
Nicht in jeder Gemeinde/Stadt kann man so einfach die Kinder ummelden. Und ich finde es auch nicht in Ordnung, pauschal jedem Vater einfach die Kinder abzunehmen. Ja, es gibt Elternteile, da sollte man froh sein, wenn die Kinder diese nicht mehr täglich um sich haben. Aber einfach so das Kind wegzunehmen ist nicht Ordnung. Der Vater hat nun mal die exakt gleichen Rechte. Egal wie man das findet.
Darum würde ich ebenfalls dazu raten, eine Beratung vor Ort in Anspruch zu nehmen.
Viel Erfolg, terkey
von
Terkey235
am 18.09.2023, 15:45
Antwort auf:
Umzug ohne Zustimmung
Ich denke das beantwortet die Frage: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht
Das Meldegesetzt wurde 11.2015 verschärft, seitdem verlangen eigentlich alle Einwohnermeldeämter entweder eine Negativerklärung oder eben die Zustimmung beider Elternteile.
Du dagegen darfst hinziehen wohin du möchtest.
Schaffst du Fakten und ziehst einfach mit der gemeinsamen Tochter um, dann festigst du die Stellung des Vaters vor Gericht. Wenn dieser dagegen vorgeht. Das kann dazu führen, das der Richter das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater zuspricht. Allerdings trennen Richter ungern Kinder, wegen deinem unehelichen älterem Sohn. Und mit 12 Jahren wird deine Tochter sicherlich befragt werden wenn es vor Gericht geht. Auf die möglichen Folgen sollte man trotzdem hinweisen, die Gefahr bleibt, wenn auch minimal.
von
Neverland
am 18.09.2023, 19:02