Hallo Frau Bader, Mein Exmann und ich haben beim Rechtsanwalt vor 2 Jahren eine Vereinbarung unterschrieben, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unser Kind bekomme die bei mir lebt und er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind, welches bei ihm lebt. Jetzt möchte ich in absehbarer Zeit mit meinem neuen Partner zusammenziehen, allerdings in eine andere Wohnung. Muss mein Exmann erst zustimmen oder reicht diese Vereinbarung aus? Viele Grüße und vielen Dank
von NureineFrau am 15.01.2022, 20:17