Umzug in andere Stadt, Probleme bei Schulanmeldung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug in andere Stadt, Probleme bei Schulanmeldung?

Hallo Frau Bader, wir sind getrennt, haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein Ex Mann interessiert sich weder für Schule noch sonst was würde auch auf das Sorgerecht verzichten. Allerdings hat ihm das seine Anwältin ausgeredet. Er ist der deutschen Sprache schon mächtig allerdings nicht sehr gut und auch was dem allgemeinen Verständnis entspricht sieht es schlecht aus. Er versteht viele Zusammenhänge nicht, er hat auch eigentlich kein Interesse am Kind. Er tut einfach blind alles was seine Anwältin sagt und diese wittert in jeder Sache eine neue Verhandlung und Geld. Wenn ich nun in eine andere Stadt ziehen will, brauch ich ja seine Unterschrift für die Anmeldung bei der Schule? Oder kann ich das ohne dies tun? Kann ich diese Unterschrift vor Gericht erzwingen wenn das Kind es auch so will (sie wird 14). Muss ich zwingend erst einen Job als wichtigen Grund haben, um dorthin umziehen zu können oder kann ich das auch vorerst ohne Job machen weil es vor Ort dann einfacher ist? Wie gesagt, mein Ex-Mann sieht sein Kind sowieso nicht, hat kein Interesse und das Kind hat Angst vor ihm. Ich habe mir im Internet viel durchgelesen und da stand auch dass man das Kind dann nicht zurückholt wenn die Frau einmal umgezogen ist und der Mann da klagen würde holt man das Kind nicht aus seiner Umgebung wieder zurück schon gar nicht gegen den Willen des Kindes. Ist das so richtig? Vielen Dank!

von Aury am 06.05.2021, 00:37



Antwort auf: Umzug in andere Stadt, Probleme bei Schulanmeldung?

Hallo, beim gemeinsamen Sorgerecht muss er mit unterschreiben. Gut ist die Idee, dass er Ihnen Vollmacht für Schule und Gesundheit ausstellt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2021



Antwort auf: Umzug in andere Stadt, Probleme bei Schulanmeldung?

Nicht nur für die Anmeldung bei der Schule, auch für die Ummeldung brauchst du die Unterschrift, oder anders gesagt: du kannst überall hinziehen, das Kind nur mit Zustimmung von beiden Elternteilen. Da beginnen die Probleme dann schon beim Einwohnermeldeamt.

von KielSprotte am 06.05.2021, 07:42



Antwort auf: Umzug in andere Stadt, Probleme bei Schulanmeldung?

Oh vielen Dank! Und für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt? Reicht ja Schule und Gesundheit nicht? Unterschriftenvollmacht oder wie nennt man das? Kann ich das formlos schreiben und gilt das dann? Also einfach eine allgemeine Vollmacht? Der macht nichts ohne seine Anwältin und die wird sofort wieder ein Verfahren wittern und ablehnen, ich sehe es kommen. Ich möchte dann sowieso versuchen, vor Gericht das alleinige Sorgerecht zu bekommen dann hab ich meine Ruhe.

von Aury am 06.05.2021, 11:38



Antwort auf: Umzug in andere Stadt, Probleme bei Schulanmeldung?

Vollmacht zum Sorgerecht Vollmachtgeber: ________________ (Name, Adresse, Geburtsdatum) Bevollmächtigter (Vollmachtnehmer):____________ (Name, Adresse, Geburtsdatum) Kind: _______________ (Name, Adresse, Geburtsdatum) Nach der Trennung von der Kindsmutter erteile ich eine Vollmacht im Rahmen des Sorgerechts. Die Vollmacht berechtigt die Mutter dazu, relevante Entscheidungen auch ohne meine Einbeziehung zu treffen. Konkret werden Entscheidungsbefugnisse in folgenden Fällen erteilt:  Entscheidung über Klassenfahrten und Schulausflüge  Entscheidungen über Urlaub im In- und Ausland  An- und Ummeldung an einer Schule  Besuch beim Kinderarzt  Impfungen des Kindes  Dringende Arztbesuche und Operationen  Umzug mit dem Kind  Alle Behördenangelegenheiten einschließlich der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel Meldungen beim Einwohnermeldeamt, Beantragung eines neuen Reisepasses usw. Die Vollmacht ist ab sofort gültig. Die Vollmacht gilt bis zu ihrem schriftlichen Widerruf durch beide Sorgeberechtigten. Sie erlischt mit Rechtskraft einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung unter Einschluss einer solchen in einem vorläufigen oder einstweiligen Anordnungsverfahren. _______ _________ Ort und Datum Unterschrift Vollmachtgeber _______ __________ Ort und Datum Unterschrift Vollmachtgeber Wäre das so in Ordnung? Damit könnte ich auch in den Norden ziehen ohne Probleme oder? Auch wenn die neue Adresse dann ja anders als im Formular ist? Habe ich etwas wichtiges vergessen? Und da seine Anwältin das kategorisch ablehnen wird, kann man eine einstweilige Verfügung beantragen? Bei Ablehnung habe ich bessere Chancen auf das alleinige Sorgerecht oder?

von Aury am 06.05.2021, 12:48



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