Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht, ABR

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umgangsrecht, ABR

XYZ15

Guten Tag Frau Bader Ich brauche eine Beratung in Umgangsrecht, ABR Die Situation sieht so aus: -geteiltes Sorgerecht, geteiltes ABR weil der KV gegen die Übertragung des alleinigen ABR auf die Mutter war -Kinder(Mädchen 5 Jahre und 3 Jahre) leben bei der Mutter -bestehendes gerichtliches Urteil mit Kindesanhörung und Aussage des JA 2018, allerdings vom damaligen Wohnort der 250km entfernt vom jetzigen Wohnort ist -Trennung nach 11 Jahren, nicht verheiratet (Mutter und Angehörige des KV waren ständig präsent seit die Kinder geboren wurden, vorher kein einziges Mal Besuch weder von der Mutter des KV noch von den Angehörigen, kein WE mehr alleine, Mutter mischte sich in alles ein, Mutter des KV wollte die Kinder im Säuglingsalter alleine sehen ohne die Kindsmutter, Kindsmutter hatte Hausverbot bei der Mutter des KV, Mutter des KV wollte selbst bestimmen wann und wie oft sie die Kinder sehen will, wollte auch Übernachtungen im Säuglingsalter, und vieles mehr...); leiblicher Vater des KV taucht nach 26 Jahren plötzlich aus heiterem Himmel auf und will regelmäßig Umgang mit Übernachtung mit den Kindern (selbst der KV war völlig überrascht von seinem leiblichen Vater nach so vielen Jahren) -Rauswurf aus dem gemeinsamen Haus -KM zog mit Kindern zur Verwandschaft 250km entfernt vom KV -gerichtlicher Beschluss: Umgang 1 Mal im Monat am zweiten Sonntag im Monat für 4 Stunden -Rückzug der KM mit den Kindern zu deren Eltern: Grund: schwere Herz OP des Vaters der KM, dadurch gesundheitliche Einschränkungen, Eltern beide 71 Jahre alt brauchen Unterstützung -KV fordert ab Februar Übernachtung alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag -KV wird die Kinder ab April zu sich holen, d.h. die Kinder sollen bei ihm leben 1. das JA von hier kennt die Vorgeschichte nicht, es kennt den gerichtlichen Beschluss nicht, es kennt die Stellungnahme des damaligen JA's nicht, es KENNT DIE KINDER NICHT -seit September 2019 auf Druck des KV und des JA's Umgang auf 6 Stunden alle 2 Wochen erweitert -KV drohte beim JA dass er vor Gericht geht wenn ich es ihm nicht erlaube, Gespräch ist auf Handy aufgenommen -das JA von hier interessiert gar nichts, es sagt nur dass es das Recht des KV's ist -Gespräch im KIGA ( auffälliges Verhalten der Kinder, große Tochter trägt wieder Windel-war 1 Jahr lang trocken, beide Kinder sind komplett in sich gekehrt, sagen nichts, reden nicht mit den anderen Kindern, reden überhaupt nicht, große Tochter weit hinten dran im Vergleich zu gleichaltrigen, sogar die kleine Tochter ist weiter als sie im Vergleich, die große Tochter zeichnet nur, dafür aber ihren gleichaltrigen weit voraus; Einschulung gefährdet; das sind Aussagen des KIGA) - dieses extreme Verhalten ist seit dem erweiterten Umgang mit dem KV -die Kinder wollten nie zum KV (wird in der Stellungnahme des damaligen JA klar und deutlich beschrieben) -immer Probleme beim Umgang -Schreien, Weinen, Klammern, weg rennen, nächtliche Angstatacken, Kinder wollten eine Zeit lang nicht ins Auto steigen, aus Angst wieder zum bösen Mann (KV) gehen zu müssen -die große Tochter bittet die Erzieherin ihr zu helfen einen Umschlag zu falten, daheim bittet sie die KM oder die Mutter der KM ihr den folgenden Satz zu buchstabieren: Ich will nicht mehr zu dem bösen Mann ( die große Tochter kann das ABC und kann schon schreiben und bis 100 zählen) -nach dem Umgang mit dem KV kommen Sätze von der kleinen Tochter: Und dann ist die Mama tot, und dann haben wir keine Mama mehr. In einem Caffee von der Bedienung darauf aufmerksam gemacht worden. Seitdem kommen immer diese Sätze. Einfach so, nicht Situation bezogen. -die große Tochter sagt immer dass der böse Mann und die Frau(die Mutter des KV) immer schlimme Sachen über mich (KM) erzählen -KV beschimpft die KM im Beisein der Kinder (was hat die Mama Euch schon wieder erzählt, ich will nicht dass alles was ich den Kindern schenke weg geworfen wird) -KV stellt die große Tochter als Lügnerin vor der KM da Alle Vorwürfe durch den KV können widerrufen werden. Es gibt Zeugen und alle Geschenke für die Kinder sind noch vorhanden -Mutter des KV griff die KM verbal an, weil KM 1 Meter weiter weg vom Treffpunkt des Umgangortes war. Zeuge war anwesend. -es waren immer Zeugen bei jedem Umgangstermin da -Kinder schreien, weinen, rennen weg, sagen laut und deutlich NEIN ich will nicht mit KV packt sie ins Auto und fährt weg -JA informiert, kein Kommentar dazu, der KV hat ein Recht auf seine Kinder -Termin beim Kinderpsychologen vereinbart, dauert aber leider noch -Kinderärzte stimmen dem Besuch zum Kinderpsychologen zu -Kinder haben eine feste Bezugsperson die sie Papa nennen, KV verbietet ihnen vor den Augen der KM diese Person Papa zu nennen -die Kinder lieben diese Person und diese Person liebt sie auch -KV verbietet Familienurlaub zur Familie die im Ausland lebt, die Kinder kennen alle Angehörigen persönlich, sie sehen sie täglich über Videotelefonie und sie sehen sie regelmäßig alle 2 Wochen hier in D weil die Familie geschäftlich nach D von der Firma verordert wird Frau Anwältin, ich weiß mir einfach keinen Rat mehr wie ich meinen Kindern helfen soll. Das Jugendamt von hier interessiert sich ganz und gar nicht für das Kindeswohl. Dem KV ist es egal ob die Kinder mit gehen wollen oder nicht. Für mich geht jedes mal die Welt unter weil ich nicht mehr weiter weiß. Der KV droht mir damit dass er mich ins Gefängnis bringen wird wenn ich ihm die Kinder nicht bringe. Ich habe kein einziges Mal den Kontakt verhindert. An Weihnachten waren beide krank. Ich war im KH mit beiden und 2 Tage später beim Kinderarzt. Der Kinderarzt hat den Befund vom KH. Der KV hat einen Brief an das Gericht aufsetzen lassen dass ich den Umgang verhindert habe. Die Kinder wollen nicht mehr in den KIGA. Sie wollen wieder zurück zur Familie bei der wir gelebt haben. Feste Bezugspersonen sind die Eltern der KM, von Geburt an, die Familie lebt zusammen; die Familie der KM und der Familienfreund den die Kinder Papa nennen. Er ist nicht der neue Partner der KM. Er ist glücklich verheiratet und hat 2 Kinder im Alter von 12 Jahren und 10 Jahren. Frau Anwältin, bitte geben Sie mir irgendeinen Rat. Ich werde nicht mehr anwaltlich vertreten, weil die ehemalige Anwältin zu weit weg wohnt und sie mich nicht mehr vertreten kann. Ich möchte dass meine Kinder Gehör finden. Sie haben auch ein Kinderrecht, ein Menschenrecht. Es kann doch nicht sein, dass es so mit Füßen getreten wird und ignoriert wird. Ich bin die ganze Zeit die feste Bezugsperson für die Kinder. Ich weiß nicht wie die Kinder die Tatsache verkraften werden dass, sie nicht mehr bei der KM wohnen. Der KV arbeitet täglich von 7:30-16:30. Die Kinder würden 40km weiter weg bei der Mutter des KV leben. Wie kann es sein dass so etwas zugelassen wird? Laut JA von hier, kann ich nichts dagegen machen. Ich war nie arbeitslos, ich habe 3 Berufsausbildungen, ich habe keinerlei Erkrankung, ich habe eine WHG, ich kann meine Kinder gut versorgen, ich bin immer für meine Kinder da. Ich bin selbst kein Kind, ich bin 40 Jahre alt und stehe fest im Leben. Wie kann ich meinen Kindern helfen? Mit freundlichen Grüßen


Hsllo, sry, das kann ich nicht alles lesen. Bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

ich verstehe kein wort. frau bader wird es ebenso gehen, wenn sie denn diesem langen text überhaupt liest.... kannst du das aufs wesentliche beschränken? sonst bleibt dir nur eine persönliche beratung.


Mitglied inaktiv

Ich habe nicht viel verstanden. Wieso sollen denn die Kinder zum KV komplett? Ist nur eine Frage, die sich mir stellt Frau Bader wird sich diesen langen Text nicht durchlesen. Sie berät hier unentgeltlich in ihrer Freizeit. Warum nimmst du keine anwaltliche Hilfe am neuen Wohnort in Anspruch. Fachanwalt für Familienrecht wäre der richtige Ansprechpartner.


XYZ15

Antwort Warum der KV die Kinder zu sich nehmen will? Weil er sagt dass, er das Recht dazu hat und weil er und seine Mutter nicht wollen dass die Kinder bei mir leben. Weil er und seine Mutter sagen dass, ich kein Umgang für die Kinder bin. Problem ist tatsächlich dass, geteiltes Sorgerecht und geteiltes ABR besteht. Die Kinder würden bei der Mutter des KV leben, 40km entfernt, weil sich der KV nicht um die Kinder kümmern kann. Er arbeitet täglich von 7:30-16:30. Ich arbeite in der mobilen Pflege nur in der Zeit wo die Kinder im KIGA sind, wenn sie denn überhaupt bleiben wollen. Ich kann die Kinder sehr gut selbst versorgen. Der Text ist deshalb so lange geworden, weil Stichpunkte nicht die Tatsache wieder geben können. MFG


Mitglied inaktiv

Quatsch...auch bei geteilten Umgangsrecht kann er die Kinder nicht zu sich holen!!!!!!!


XYZ15

Hallo Saarlandmami Sagen Sie das aus eigener Erfahrung? Bitte nicht falsch verstehen. Ich weiß dass das Gericht in jedem Bundesland anders entscheidet. Das ist bewiesen und veröffentlicht worden. MFG


Mitglied inaktiv

Nein. Keine Erfahrung... Aber so einfach, wie er sich das vorstellt, ist es auch nicht.... Suche nen guten Anwalt und wenn es vor Gericht geht, ist es eh besser anwaltlich vertreten zu sein.


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