Sehr geehrte Frau Bader,
Mein Arbeitgeber will mich in Beschäftigungsverbot sicken und die Personalabteilung wird das so machen: erst mein 90 Guttage (Überstunden) anrechnen und wenn die dann vorbei sind dann soll die Bescheftigungverbot eintreten. Ich würde gerne die Überstunden irgendwann nach der Elternzeit nutzen.
Darf/müss das so gemacht werden? Falls nicht wo kann ich das melden?
Es würde vor 1 Jahr bei meine Kollegin so gemacht..
Vielen Dank im Voraus
von
ko_ija
am 06.11.2022, 21:10
Antwort auf:
Überstunden anrechnen bevor Bescheftigungverbot
Hallo,
Nein, das ist nicht zulässig, der Arbeitgeber muss ab dem ersten Tag Beschäftigungsverbot den Lohn zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2022
Antwort auf:
Überstunden anrechnen bevor Bescheftigungverbot
Nein, das ist so nicht erlaubt. Und es spielt natürlich auch keine Rolle, dass das bereits mit anderen Müttern passiert ist.
Du bist weder verpflichtet deine Überstunden zu nutzen, noch deinen Urlaub, sobald du ein BV erhalten hast.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/7274#:~:text=Antwort%3A,oder%20daf%C3%BCr%20den%20Jahresurlaub%20heranzieht.
von
Dojii
am 07.11.2022, 07:46