Hallo zusammen,
ich frage mich, wie genau die Daten für das Elterngeld und die Elternzeit gerechnet werden. Das Elterngeld beantrage ich ja für Monate ab Geburtsdatum. Also wenn ich am 10.08.2018 entbinde wäre das ja immer der 10. bis zum einschließlich 9. des Folgemonats.
Nun ist aber der Mutterschutz ja 8 Wochen nach Geburt. Das ist dann aber nicht der 10.10.2018, sondern der 5.10.18. Beantrage ich Elterngeld dann trotzdem ab dem 3. Lebensmonat?
Und vor allem, wie mache ich es bei der Elternzeit?
Danke an alle, die dazu was wissen ;)
Caro
Mitglied inaktiv - 29.07.2018, 21:51
Antwort auf:
Terminierung EZ/Mutterschutz
Hallo,
Sie beantragen beides ab der Geburt. Beim Elterngeld wird in der ersten Zeit das Mutterschaftsgeld angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2018
Antwort auf:
Terminierung EZ/Mutterschutz
du beantragst elternGELD ab der geburt und ElternZEIT einen tag NACh dem mutterschutz bis tag x. wenn du ein jahr möchtest, endet elternzeit einen tag vor dem 1. geb. wenn du zwei jahre möchtest, endet elterzeit einen tag vor dem 2. geb usw. du kannst aber auch jedes beliebige ende nehmen. du kannst bis zu 24 monate über den 3. geburtstag mit hinaus nehmen und deine elternzeit in 3 abschnitte aufteilen. die elternzeit muss aber aller spätestens einen tag vor dem 8. geburstag enden. also wenn du jetzt zwei jahre nimmst, vergiss den rest nicht falls du ihn brauchst, du musst den rest rechtzeitig beantragen, da alles was über den 8. geb raus geht, weg ist.
von
mellomania
am 29.07.2018, 22:13
Antwort auf:
Terminierung EZ/Mutterschutz
Kannst EG und EZ der einfach halber ab Geburt nehmen. Kannst auch erst Mutterschutz angeben und dann EZ, ist gehopft wie gesprungen. Wichtig, nenne ein genaues Datum. Außnahme, du meldest die EZ schon vor Geburt an, dann bitte das voraussichtlich ab dazu geben. DEm AG dann so schnell wie möglich, am besten spätestens eine Woche nach Geburt, die genauen Daten zukommen lassen. Ausstellen Geburtsurkunde geht ja meistens schnell.
EG wird dann mit Mutterschutzgeld verrechnet. Ddu bekommst von der KK eine Mitteilung wie viel und über welchen Zeitraum du Mutterschaftsgeld bekommen hast, die Meldung nach Geburt also am besten am Entlassungstag bei der KK abgeben. Dann kommen auch recht schnell die anderen Dinge für den EG-Antrag. Da wie du schon recht erkannt hast Wochen keine 2 Lebensmonate sind, wirst du wenn sich da nichts verschoben hat für den zweiten Lebensmonat ein paar Tage EG bekommen. Schon deshalb sollte man EG ab Geburt einreichen. Die wissen ganz genau, die Kinder kommen selten an dem errechneten Datum, da man aber nicht weniger wie 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach Geburt bekommt, verschiebt sich das sehr häufig. Das kennen die aber schon. Du verlierst also nichts. Nur blöde ist halt das das bearbeiten dauern kann, deshalb alles so schnell wie möglich nach der Geburt beantragen. ich bin vom KH aus noch bei der KK vorbei, habe dort die zweite Mutterschaftsgeldzahlung und Anmeldung zur KK und Rentenversicherung für unser Kind gemacht. 2 oder 3 Wochen später hatte ich Rentennummer und Steuernummer und konnte direkt Elterngeld und Kindergeld beantragen. So hatten wir nahtlosen Übergang vom Mutterschaftsgeld in Elterngeld.
Bei der EZ denke dran, wenn du sicher bist nach dem EG nicht wieder VZ einzusteigen, dann gebe dem AG direkt 2 Jahre EZ an. Sollte es finanziell knapp werden wenn das EG durch ist nach einem Jahr, dann kannst du innerhalb der EZ in TZ arbeiten ohne den VZ-Job kündigen zu müssen. oder doch weiterhin daheim bleiben weil kein Betreuungsplatz.
von
Felica
am 30.07.2018, 16:33