Frage: Teilzeitarbeit-Urlaubsanspruch

Hallo, arbeite nach meinem EU nun in Teilzeit 2 festgelegte Tage beim alten Betrieb und bekomme 28 Tage Jahresurlaub. Nun soll ich für Betriebsferien Weihnachten Mittwoch 24./31.(1Tag), Mo.29.und Di.30.12. für 3 Tage Urlaub einreichen. Aufgrund der festgelegten Tage liegt in diesem Betriebsurlaub nur einer meiner festen Arbeitstage. Ist es rechtens, dass ich für 3 und nicht nur für den 1 Tag Urlaub nehmen muss, an den anderen Tagen wäre ich ja sowieso nicht im Betrieb. Wie verhält sich der Urlaubsanspruch?? Danke für eine Antwort. Carina

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 11:23



Antwort auf: Teilzeitarbeit-Urlaubsanspruch

Hallo, auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2003



Antwort auf: Teilzeitarbeit-Urlaubsanspruch

Hm, Du arbeitest 2 feste Tage und hast 28 Tage Urlaub? dann gibt es - je nachdem, wie das mit den 28 Tagen gemeint ist, zwei Lösungen: a) mit 28 Tagen Urlaub sind tatsächlich 28 Arbeitstage Deinerseits gemeint, also insgesamt hättest Du dann 14 Wochen (!!!) Urlaub im Jahr. Dann müsstest Du für die Tage, die NICHT auf Deine Arbeitstage fallen, auch keinen Urlaub einreichen. b) Deine 28 Tage Urlaub entsprechen einem Urlaubsanspruch, den ein Mitarbeiter hätte, der 5 Tage pro Woche arbeitet, also 5,6 Wochen pro Jahr. Dann musst Du allerdings für die freien Tage auch Urlaub einreichen. War das jetzt verständlich? Ulrike

Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 11:49



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