Teilzeit in und nach Elternzeit / bzw. folgende Arbeitslosigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in und nach Elternzeit / bzw. folgende Arbeitslosigkeit

Guten Tag, wenn man vor der Elternzeit Vollzeit arbeitet, hat man ja danach keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Kann dies verändert werden wenn man - bereits in der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit von 15-30 Stunden ausübt? - wenn man nach der Elternzeit kurz Vollzeit arbeitet (für wie lange müßte das sein?) und dann reduziert (wie müßte man da vorgehen?) Wenn man nur 2 Jahre Elternzeit beantragt hat, steht einem das 3. Jahr ja noch offen sofern es 8 Wochen vor Ablauf beantragt wird, korrekt? - ist es möglich einen Teilzeitantrag zu stellen und falls dieser abgelehnt wird das 3. Jahr Elternzeit zu beantragen? - wenn man in Elternzeit auf 400,00 EUR (nicht Teilzeit) arbeitet, bekommt man dann anschließend Arbeitslosengeld vom vorherigen Verdienst? - Darf man bei seinem offiziellen 1.AG überhaupt für 400 EUR arbeiten? Viele Fragen auf die ich leider bisher keine Antworten gefunden habe. Ich hoffe Sie können helfen. Herzlichen Dank und freundliche Grüße

Mitglied inaktiv - 16.09.2008, 21:06



Antwort auf: Teilzeit in und nach Elternzeit / bzw. folgende Arbeitslosigkeit

Hallo, wie kommen Sie darauf, dass man keinen Anspruch hat? Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2008



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitslosigkeit nach Elternzeit???

Hallo, nach Beendigung meiner Elternzeit im Frühjahr hätte ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber gern die Arbeitszeit verkürzt, um einen Teilzeitarbeitsplatz (20Stunden) anzutreten. Dies allerdings erst ab Herbst, da meine Tochter zwar im Frühjahr 3 wird, ich aber erst ab Herbst einen Kindergartenplatz zur Verfügung habe. Leider habe ich auch sonst k...


Arbeitslosigkeit nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, Wenn ich nach einer einjährigen Elternzeit die Kündigung vom AG bekomme, steht mit Arbeitslosengeld zu? Und ab welchen Zeitraum nach der Elternzeit darf mir überhaupt gekündigt werden? Vielen Dank und liebe Grüße


Arbeitslosigkeit nach Elternzeit?

Guten Tag! Mein Sohn ist im Februar 2014 geboren, ich hatte bei meinem damaligen Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nachdem ich eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte, habe ich meine alte Arbeitsstelle für Ende Januar 2015 gekündigt und ab Februar 2015 meine neue Arbeit angetreten. Leider musste ich feststellen, dass der Arbeitsantritt für...


Zweites Kind nach Elternzeit trotz Arbeitslosigkeit?

Sehr geehrte Frau Bader. Wir haben folgende Frage: unser erstes Kind ist im Mai 2015 gekommen, ich habe für zwei Jahre Elternzeit angemeldet und bekomme auch das Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet. Nun ist mein Arbeitgeber Ende 2015 insolvent geworden und der komplette Betrieb wurde stillgelegt. In den nächsten Tagen werde ich daher meine Kündig...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...


Alten Urlaub in TZ nach Elternzeit nehmen

Hallo, Ich war seit Januar 2023 zunächst im Beschäftigungsverbot, dann in Mutterschutz und bin nun in Elternzeit, welche offiziell bis 08.02.25 andauert. Ab 01.09.24 werde ich Teilzeit in Elternzeit mit 4x6 Stunden pro Woche arbeiten, was auch schon vertraglich bestätigt ist. Nun habe ich laut Personalabteilung 30 Tage Resturlaub, die ich währe...


Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Guten Abend Frau Bader,  Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin noch in Elternzeit. Ich habe jedoch den Antrag für die Teilzeitarbeit für September eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage, wird mein Gehalt im September nun auf die TZ Basis im Beschäftigungsverbot oder...


Resturlaub nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und me...