Liebe Frau Bader,
Wenn ich nach einer einjährigen Elternzeit die Kündigung vom AG bekomme, steht mit Arbeitslosengeld zu? Und ab welchen Zeitraum nach der Elternzeit darf mir überhaupt gekündigt werden?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Bonnie101080
am 10.06.2014, 13:57
Antwort auf:
Arbeitslosigkeit nach Elternzeit
Hallo,
ab dem ersten Arbeitstag.
Sie bekommen Arbeitslosengeld I, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2014
Antwort auf:
Arbeitslosigkeit nach Elternzeit
Am ersten Arbeitstag mit Fristeinhaltung.
ALG1 anteilig dem was Du dem Markt zur Verfügung stehst bei nachgewiesener Kinderbetreuung.
von
Sternenschnuppe
am 10.06.2014, 14:33