Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe am 18.06. mein 2. Kind bekommen jnd hab fristgerecht i wochen vorher meinen antrag auf elternzeit ( 2 Jahre) gestellt. Im gleichen Schreiben habe ich einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit genauer Aufteilung der Stunden ( nur vormittags) und Tage ( insgesamt 15 Stunden). Die Antwort meines AG war jetzt dass sie mir einen Job in dee Buchha ltung anbieten können ( keine Beschreibung der Aufgaben)- zuvor war ich als Personalreferentin im Unternehmen angestellt-und zwar an zwei Vormittagen (Mo, Di) und einem Nachmittag ( Mi) bzw. sogar an diesem Tag von 8 bis 15.30 Uhr. Mein AG hat mir eine Deadline in 2 Tagen gesetzt. Meine Fragen: 1. kann mein AG mich einfach in einer anderen ( höchstwahrscheinlich niederen Position als zuvor) einsetzen? 2. Bin ich verpflichtet auch nachmittags zu arbeiten auch wenn ich es anders beantragt habe? 3. Muss ich diese Deadline einhalten bzw. Ist es rechtlich zulässig,dass ich ein Jahr im Voraus entscheiden muss wie ich arbeite? Ich muss ja auch die Betreeuung meiner 2 Kinder sicher stellen und aktuell weiss ich ja auch noch nicht wie sich mein zweites Kind verhält und ob es möglich sein wird in dem umfang zu arbeiten. Bis wann muss ich mich hier festlegen bei einem Angebot vom AG? Vielen dank für ihre Hilfe. Marie
von Marie2021! am 13.07.2022, 20:52