Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung

Guten Morgen, ich wüsste gerne, ob es für die Bezahlung in der Elternzeit eine Alternative gibt, so dass das Elterngeld unangetastet bleibt. Ich gehe im Juli nach der Geburt unseres ersten Kindes für ein Jahr in Elternzeit und plane, auch für das gesamte Jahr / 12 Monate Elterngeld zu beantragen, da ich bisher sehr gut verdient habe und mein Partner nur wenig (selbstständig). Nun hat mein Arbeitgeber bereits durchblicken lassen, dass er mich gerne projektbezogen in der Elternzeit in Teilzeit und Homeoffice einsetzen würde - das könnte ich mir auch gut vorstellen, allerdings nicht, wenn mir dabei ein Großteil des Elterngeldes verloren geht... Gibt es Möglichkeiten, die Teilzeitarbeit ohne Gehaltsauszahlung zu gestalten, so dass das Elterngeld in voller Höhe erhalten bleibt? Beispielsweise die Anrechnung der Arbeitszeit auf meinem Arbeitszeitkonto, von dem ich irgendwann nach der Elternzeit einen (bezahlten) Urlaub oder ein (bezahltes) Sabbatical nehmen könnte? Oder haben Sie sonst noch einen Tipp für mich? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße

von SunnySue78 am 28.05.2018, 07:51



Antwort auf: Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung

Hallo, nein, die Sozialabgaben müssen monatsgenau geleistet werden. Ich halte das tendenziell auch für strafrechtlich relevant. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2018



Antwort auf: Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung

Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht schon strafrechtlich relevant ist, ich wäre da sehr vorsichtig. Und ob die Sozialversicherung da mitspielt, dass du nicht sofort Abgaben zahlst für die Zeiten, in denen du aktiv arbeitest (und offiziell vom Arbeitgeber in Teilzeit gemeldet bist) glaube ich auch nicht.

von Dojii am 28.05.2018, 08:20



Antwort auf: Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung

Hallo, genau das war die Frage bzw. meine Bedenken... rechtlich möglich oder nicht. Wahrscheinlich eher weniger. Liebe Grüße und danke schon mal für die Antwort :)

von SunnySue78 am 28.05.2018, 12:42



Antwort auf: Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung

Bei Freiberuflern kann man mit dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung so "tricksen". Also eben sagen Projekt ging von x - y und wird erst nach Abschluss in Rechnung gestellt. Aber du bist ja fest angestellt, da kann der AG ja schlecht sagen, er lässt dich jetzt arbeiten, bezahlt dich aber erst später (Sozialversicherung etc kommt eben auch zum Tragen). Die einzige Option die ich mir vorstellen könnte wäre die, das du dich in EZ als Freiberuflich vom AG engagieren lässt, das Projekt einen Zeitraum bis nach der EZ beansprucht und dem zu Folge die Rechnung erst später von dir ausgestellt wird. Aber selbst das wäre mit Aufwand und Unsicherheiten verbunden. Am Besten kann dir das ein Steuerberater sagen. Aber wie wäre es denn, wenn dein Partner EZ nimmt und du gehst arbeiten? Denn letztendlich geht es ja darum, wie ihr möglichst wenig Einbußen habt, oder?

von cube am 29.05.2018, 11:51



Antwort auf: Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung

Hallo liebe Cube, und alle anderen :) Richtig, es geht um die finanzielle Einbuße - allerdings macht es für uns wenig Sinn, wenn mein Partner das Elterngeld beantragt, da er in den letzten zwölf Monaten kaum nennenswerte Einkünfte bzw. Gewinn hatte, ich dagegen im öffentlichen Dienst sehr gut verdient habe. Das würde also keinen Sinn machen. Freiberuflich für meinen Arbeitgeber ist eine gute Idee, ist allerdings auch die Frage ob das geht, wenn ich ja gleichzeitig noch Beschäftigte bin. Wahrscheinlich eher nicht, aber ich erkundige mich nochmal. Liebe Grüße

von SunnySue78 am 29.05.2018, 13:43



Antwort auf: Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung

Ist halt die Frage, wann ihr mehr habt. Wenn du dein Vollzeitgehslt bekommst und er wenig EG oder du EG (was ja nur x% vom Gehalt sind und Max 1800) und er sein geringes Einkommen. Ich würde mal durchrechnen, wo mehr bei hängen bleibt. Bzgl. Freiberuflicher Tätigkeit: erlaubt ist sie in der Elternzeit. Jedoch eben auch mit Aufwand verbunden. Ggf musst du ein Gewerbe anmelden, mit der KK reden - denn dann musst du natürlich auch dafür versichert sein etc. Auch hier ist dann die Frage, ob der Aufwand als auch die evt entstehenden Kosten sich lohnen im Vergleich zur reinen EZ durch einen von euch. Da du bei deinem AG dann arbeitest, müsste er erst die TZ in EZ ablehnen um dann eine flexible freiberufliche Tätigkeit jedoch zu genehmigen. Einfacher wäre das Konstrukt, wenn du für andere freiberuflich arbeiten würdest.

von cube am 29.05.2018, 18:38



Antwort auf: Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung

Ist doch nichts anderes wie ein Stundenkonto. Warum sollte das nicht gehen? Im Zweifel darüber einen Extra Vertrag abschließen, befristet auf die EZ und abklären wo die Freigrenzen liegen. Wegen Elterngeld. Bis zur Freigrenze darf dann dazu verdient werden. https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-arbeitszeitkonto-zulaessigkeit-und-stundenverrechnung_041707.html

von Felica am 29.05.2018, 18:49



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Verdienst in Elternzeit

Hallo Frau Bader,  2021 bekam ich meine Tochter. Ab da habe ich Elterngeld bezogen. Dadurch dass ich selbstständig bin, habe ich das Elterngeld auf ca zwei Jahre bezogen.    Ich gehe seit Ende des Elterngeldes, wieder für 520€ arbeiten. Bin aber immer noch selbstständig, habe aber in der Zeit keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit.   Di...


Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...