Frage:
Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung
Guten Morgen,
ich wüsste gerne, ob es für die Bezahlung in der Elternzeit eine Alternative gibt, so dass das Elterngeld unangetastet bleibt.
Ich gehe im Juli nach der Geburt unseres ersten Kindes für ein Jahr in Elternzeit und plane, auch für das gesamte Jahr / 12 Monate Elterngeld zu beantragen, da ich bisher sehr gut verdient habe und mein Partner nur wenig (selbstständig).
Nun hat mein Arbeitgeber bereits durchblicken lassen, dass er mich gerne projektbezogen in der Elternzeit in Teilzeit und Homeoffice einsetzen würde - das könnte ich mir auch gut vorstellen, allerdings nicht, wenn mir dabei ein Großteil des Elterngeldes verloren geht...
Gibt es Möglichkeiten, die Teilzeitarbeit ohne Gehaltsauszahlung zu gestalten, so dass das Elterngeld in voller Höhe erhalten bleibt? Beispielsweise die Anrechnung der Arbeitszeit auf meinem Arbeitszeitkonto, von dem ich irgendwann nach der Elternzeit einen (bezahlten) Urlaub oder ein (bezahltes) Sabbatical nehmen könnte?
Oder haben Sie sonst noch einen Tipp für mich?
Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
von
SunnySue78
am 28.05.2018, 07:51
Antwort auf:
Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung
Hallo,
nein, die Sozialabgaben müssen monatsgenau geleistet werden. Ich halte das tendenziell auch für strafrechtlich relevant.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2018
Antwort auf:
Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung
Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht schon strafrechtlich relevant ist, ich wäre da sehr vorsichtig.
Und ob die Sozialversicherung da mitspielt, dass du nicht sofort Abgaben zahlst für die Zeiten, in denen du aktiv arbeitest (und offiziell vom Arbeitgeber in Teilzeit gemeldet bist) glaube ich auch nicht.
von
Dojii
am 28.05.2018, 08:20
Antwort auf:
Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung
Hallo, genau das war die Frage bzw. meine Bedenken... rechtlich möglich oder nicht. Wahrscheinlich eher weniger.
Liebe Grüße und danke schon mal für die Antwort :)
von
SunnySue78
am 28.05.2018, 12:42
Antwort auf:
Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung
Bei Freiberuflern kann man mit dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung so "tricksen". Also eben sagen Projekt ging von x - y und wird erst nach Abschluss in Rechnung gestellt.
Aber du bist ja fest angestellt, da kann der AG ja schlecht sagen, er lässt dich jetzt arbeiten, bezahlt dich aber erst später (Sozialversicherung etc kommt eben auch zum Tragen).
Die einzige Option die ich mir vorstellen könnte wäre die, das du dich in EZ als Freiberuflich vom AG engagieren lässt, das Projekt einen Zeitraum bis nach der EZ beansprucht und dem zu Folge die Rechnung erst später von dir ausgestellt wird. Aber selbst das wäre mit Aufwand und Unsicherheiten verbunden. Am Besten kann dir das ein Steuerberater sagen.
Aber wie wäre es denn, wenn dein Partner EZ nimmt und du gehst arbeiten?
Denn letztendlich geht es ja darum, wie ihr möglichst wenig Einbußen habt, oder?
von
cube
am 29.05.2018, 11:51
Antwort auf:
Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung
Hallo liebe Cube, und alle anderen :)
Richtig, es geht um die finanzielle Einbuße - allerdings macht es für uns wenig Sinn, wenn mein Partner das Elterngeld beantragt, da er in den letzten zwölf Monaten kaum nennenswerte Einkünfte bzw. Gewinn hatte, ich dagegen im öffentlichen Dienst sehr gut verdient habe. Das würde also keinen Sinn machen.
Freiberuflich für meinen Arbeitgeber ist eine gute Idee, ist allerdings auch die Frage ob das geht, wenn ich ja gleichzeitig noch Beschäftigte bin.
Wahrscheinlich eher nicht, aber ich erkundige mich nochmal.
Liebe Grüße
von
SunnySue78
am 29.05.2018, 13:43
Antwort auf:
Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung
Ist halt die Frage, wann ihr mehr habt. Wenn du dein Vollzeitgehslt bekommst und er wenig EG oder du EG (was ja nur x% vom Gehalt sind und Max 1800) und er sein geringes Einkommen. Ich würde mal durchrechnen, wo mehr bei hängen bleibt.
Bzgl. Freiberuflicher Tätigkeit: erlaubt ist sie in der Elternzeit. Jedoch eben auch mit Aufwand verbunden. Ggf musst du ein Gewerbe anmelden, mit der KK reden - denn dann musst du natürlich auch dafür versichert sein etc.
Auch hier ist dann die Frage, ob der Aufwand als auch die evt entstehenden Kosten sich lohnen im Vergleich zur reinen EZ durch einen von euch.
Da du bei deinem AG dann arbeitest, müsste er erst die TZ in EZ ablehnen um dann eine flexible freiberufliche Tätigkeit jedoch zu genehmigen. Einfacher wäre das Konstrukt, wenn du für andere freiberuflich arbeiten würdest.
von
cube
am 29.05.2018, 18:38
Antwort auf:
Teilzeit-Arbeit in Elternzeit ohne Gehaltsauszahlung
Ist doch nichts anderes wie ein Stundenkonto. Warum sollte das nicht gehen? Im Zweifel darüber einen Extra Vertrag abschließen, befristet auf die EZ und abklären wo die Freigrenzen liegen. Wegen Elterngeld. Bis zur Freigrenze darf dann dazu verdient werden.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-arbeitszeitkonto-zulaessigkeit-und-stundenverrechnung_041707.html
von
Felica
am 29.05.2018, 18:49