Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung

Hallo Frau Bader, ich habe meinen Noch-Mann Anfang 2011 wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt weil er da schon ein gutes Jahr keinen Unterhalt bezahlt hat. Seither zahlt er immer noch nicht, erst wenn die Zwangsversteigerung terminiert ist, überweist er an das dortige Amt (Nicht-EU-Ausland) und wir bekommen mal einen Teil des Geldes. Basis für den Unterhalt ist ein notarieller Ehevertrag. JA ist nicht involviert. Die Polizei sagte mir, dass die Anzeige beim Staatsanwalt liegt und ich von ihnen keine Auskunft mehr bekäme. Ich will ja nicht nörgeln, mir ist schon klar, dass das mit dem Ausland alles lange dauert ... aber 2012 ist ja nun auch bald rum ... Was kann ich machen, damit da mal was passiert ? Kann man einen Staatsanwalt einfach so anrufen ? Und wie krieg ich raus, welcher da zuständig ist ? Ein AZ hab ich nämlich auch nicht bekommen. Ich glaube(hoffe), dass die Verurteilung an seiner Zahlungsmoral etwas ändern würde. Vielen Dank im Voraus ! Viele Grüße Heike

von HeikeB1969 am 08.11.2012, 17:58



Antwort auf: Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung

Hallo, wenn Sie wissen, wer der StA ist - ja, anrufen! Ansonsten per Anwalt die Akte anfordern. Wenn Sie wollen, melden Sie sich mal bei mir! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2012



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