Hallo und guten Tag.. Meine Frau, hat aus erster Ehe 3 Kinder. Meine Frau und Ihr Ex Mann Teilen sich das Sorge / Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Welche Rechte ( Endscheidungen ) darf ich als Stiefvater treffen ? Darf ich an Klassen Gespräche in der Schule Teilnehmen ? Darf ich bei den HPG `s im Jugendamt Teilnehmen auch wenn der Vater das nicht möchte ? Eine Freundliche Zusammenarbeit mit dem Kindsvater ist kaum möglich. Wir sind seit 6 Jahren zusammen und davon 4 Jahre Verheiratet. Darf das Jüngste Kind ( Lucas 10 Jahre ) auch meinen Namen annehmen ohne Einverständniss des Vaters ? Der § 1687b muss das kleine Sorgerecht Eingetragen werden bzw Schriftlich Niedergeschrieben werden...?? Ich weiß, das sind viele fragen. Danke für Ihre Antwort. Gruß Michael Tersteegen
von michael.terseegen am 02.07.2014, 11:09