Frage: Steuerfrage u. a.

Hallo, habe mehrere Fragen: Mein Mann ist in Ausbildung, ich arbeite Vollzeit und gehe in Elternzeit. Mein Mann möchte - um die Ausbildung nicht zu unterbrechen/zu verlängern- keine Elternzeit nehmen. Es stehen ihm aber trotzdem für 2 Monate Elterngeld von je 300 € zu, oder?? Können dies auch die Monate 13 und 14 z. B. sein? Ist diese Leistung davon abhängig, was ich verdiene? Oder gibt es hier sonst noch was zu beachten? Ferner: Ich habe derzeit Steuerklasse 3 und mein Mann 5. Ab Samstag bin ich im Mutterschutz und danach Elternzeit für 1 Jahr. Hat es Einfluss auf das Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, wenn wir die Steuerklasse dahingehend ändern, dass ich dann 5 habe und mein Mann 3?? Zu wann sollte man diese Änderung der Steuerklasse vornehmen? Kann es passieren, dass -wenn wir die Steuerklasse jetzt ändern- dass wir dann eine fette Nachzahlung leisten müssen, weil ich ja vorher Steuerklasse 3 hatte und dann rückwirkend alles zurückgezahlt werden muss, wenn ich es nun auf 5 ändere? Kann man diese Rückzahlung umgehen, wenn wir die Steuerklasse bis zum Ende des Jahres so wie bislang belassen? Vorab schon mal ein großes Danke für die HIlfe!!

von Vivi.1981 am 13.07.2016, 10:54



Antwort auf: Steuerfrage u. a.

Hallo, 1. Ja, das kann er auch in den Monaten 13 u 14 2. Nein, kein Einfluss - aber Nachzahlung wegen Progressionsvorbehalt möglich Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2016



Antwort auf: Steuerfrage u. a.

Elterngeld kann dein Mann nur beziehen, wenn er auch in Elternzeit ist. Nimmt er keine Elternzeit, bekommt er auch kein Elterngeld (auch nicht 300€). Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wenn dein Mann in die Steuerklasse 3 wechselt, während du Elterngeld beziehst, müsst ihr auf jeden Fall mit einer Steuernachzahlung rechnen.

von chrissicat am 13.07.2016, 12:26



Antwort auf: Steuerfrage u. a.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass er Elterngeld in Höhe von 2 Monaten á je 300 € bekommen kann, ohne dass er Elternzeit nimmt (da er in Ausbildung ist) http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93558.html Das mit dem Progressionsvorbehalt sagt mir überhaupt nichts... sollte er demnach lieber nicht in Steuerklasse 3 wechseln, ist es besser in 5 zu bleiben oder in 4 zu wechseln?

von Vivi.1981 am 13.07.2016, 16:11



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