Guten Abend,
ich habe heute erfahren das ich schwanger bin.
Ich bin noch ganz aufgewühlt und habe das noch gar nicht richtig realisiert!
Ich habe eine 2 jährige Tochter und befinde mich bis November 2006 in Elternzeit.(Ich bin Beamtin)
Wie ist das denn jetzt mit dem zweiten Kind? Kann ich da auch Elternzeit beantragen und muss mir mein Arbeitsplatz "freigehalten" werden? Oder habe ich da keinen Anspruch drauf, weil ich zur Zeit ja nicht arbeiten gehe.
Vielen Dank für ihre Auskunft
liebe Grüße
Melanie
Mitglied inaktiv - 09.11.2005, 22:15
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit, was passiert mit meinem Arbeitsplatz?
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2005
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit, was passiert mit meinem Arbeitsplatz?
Keine Angst;-) Wenn das 2. Kind geboren wird, kannst Du bis zu dessen 3. Geburtstag wieder Elternzeit nehmen, das geht dann quasi nahtlos ineinander über.
Anspruch auf Deine alte Stelle hast Du nach der Elternzeit sowieso nicht, sondern nur auf eine gleichwertige Stelle. Anspruch auf DIESELBE Stelle hat man nur, wenn man unmittelbar nach dem Mutterschutz (also nach 8 Wochen) wieder mit genausovielen Stunden wie vorher wiederkommt.
LG Murmeline (auch Beamtin)
Mitglied inaktiv - 10.11.2005, 08:55