Frage: Schwanger und Arbeitslos

Hallo, ich habe eine Frage und zwar haben wir im Februar bei meiner Tochter 4 Jahre die Diagnose Diabetes bekommen, daraufhin wurde ich in der Probezeit gekündigt. Gestern habe ich positiv getestet und nun stellen sich natürlich viele Fragen. Ich bin beim Arbeitsamt gemeldet und bekomme Alg1 da ich vor meiner letzten Arbeit 10 Jahre bei einer Firma war. Was passiert wenn ich dort bekannt gebe das ich schwanger bin? Und wie sieht es aus wenn ich jetzt noch einen Job anfange, entweder Minijob oder Teilzeit? Lg

von Nessaya am 06.04.2016, 11:37



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Hallo, stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2016



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Du musst dich weiter bewerben bis zum MuSchu, bekommst dann Mutterschaftsgeld i.H. des ALG I und 300,00 € Elterngeld + Geschwisterbonus von 75,00 €. Wenn du einen Job bekommst, arbeitest du normal bis zum MuSchu. Aber ne dumme Frage: Was hat die Diabetes Deiner Tochter mit deiner Arbeitsstelle zu tun? Steht der Grund in der Kündigung? Dann hättest du KSch-Klage einreichen müssen? Ich verstehe die Kündigung nicht. Meine Tochter ist schwerstbehindert (Autistin und Epilepsie) und ich habe deshalb noch nie eine Kündigung bekommen. Auch nicht in der Probezeit und ich habe um die Erkrankung meiner Tochter nie einen Hehl gemacht.

von ALF0709 am 06.04.2016, 11:56



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Ich mache kein Hehl um die Erkrankung meiner Tochter. Ich war aber drei Wochen in der Klinik mit meiner Tochter und danach zwei Wochen zur Schulung im Kindergarten. Da ich im Verkauf gearbeitet habe musste ich flexibel sein kann ich leider nicht mehr zu 100 % also kam die Kündigung.

von Nessaya am 06.04.2016, 12:09



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Nix passiert, Du kannst ja weiterhin arbeiten und solltest schnell versuchen echtes Einkommen zu generieren. Jeder weitere Monat ALG1 geht mit 0€ in die Berechnung des neuen Elterngeldes. Geschwisterbonus gibt es nur bis ein Vorkind 3 ist, oder noch zwei weitere unter 6 da sind.

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 12:18



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Wie sieht es denn mit einem Minijob aus?

von Nessaya am 06.04.2016, 12:25



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Wieso nur Minijob ? Anrecht auf ALG1 hat man nur wenn man dem Markt mindestens 15 Stunden die Woche zur Verfügung steht. Was hast Du denn angegeben wie viel Du arbeiten kannst ? Beim Minijob kommst Du nicht weit über den Mindestsatz von 300€ Elterngeld hinaus. Reicht Euch das bei dann zwei Kindern ? Jeder Euro zählt den Du verdienst.

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 12:27



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Ich bin am überlegen wenn ich selbst einen Minijob habe ob ich dann vom Amt weggehe....Minijobs sind leichter zu finden als Teilzeit.... :(

von Nessaya am 06.04.2016, 12:33



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Und 300€ Elterngeld reichen Euch aus ? Ihr müsst das als Familie entscheiden. Wenn es langt dann macht das.

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 12:39



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Das würde uns schon reichen, da mein Mann viel verdient. Aber nun weiß ich schon mal das ich weiterhin vom Arbeitsamt was bekomme und nicht ohne da stehe. Bewerben tue ich mich ja weiterhin.

von Nessaya am 06.04.2016, 12:45



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Das sind doch komfortable Bedingungen wenn ihr finanziell nicht so arg schauen müsst. Dann könntest Du den ALG1 Anspruch auch aufsparen, Minijob und Schwangerschaft und baldige große Schwester noch eine Weile alleine geniessen :-) Countdown läuft ....

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 12:58



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Beim Minijob bekommt man mehr als 300,00 € Elterngeld. Bummelig 420 und paar Zerquetschte. Mein Mann hatte vor Kind 2 einen Minijob und hat etwas über 420 € Elterngeld bekommen.

von ALF0709 am 06.04.2016, 14:24



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Sie hat jetzt schon Nullrunden, noch gar keinen Job. Den Jahresdurchschnitt von 300€ pro Monat muss sie ja auch erst noch verdienen. Selbst wenn sie ab Mai einen findet, bekommt sie zusammen : Mai Juni Juli August September ( ich vermute den ET im Dezember und den Beginn Mutterschutz im Oktober, daher die Monate oben ) Macht 5x sogar mit 450€ gerechnet 2250€ Einkommen durch 12 Monate gleich 187,50€ i Fazit : Mindestsatz. Wären die Nullrunden nicht sähe das anders aus.

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 15:09



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Oh, sind ja erst 2 Monate ALG1, dann würden noch 5 Monate alter Lohn hinzu kommen. Das kann es dann rausreißen. Einspruch angenommen :-)

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 15:13



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Frage, wie lange ist die Kündigung her? Wenn das noch keine 3 Wochen sind, dann würde ich morgen direkt zum Anwalt gehen. hast 3 Wochen Zeit ab Erhalt der Kündigung um Kündigungsschutzklage einzureichen. Bis das vor Gericht war, man sich dort evtl einigt, geht etwas Zeit ins Lande. Wenn es aber für dich positiv ausgeht, dann bekommst Du rückwirkend Gehalt. Was das Elterngeld für das nächste Kind etwas erhöhen würde, zumal wenn du jetzt recht schnell einen neuen Job findest.

Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 15:17



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Du vergisst, die Regelung mit dem Einkommen unter 1000 €.

von ALF0709 am 06.04.2016, 15:44



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Bei einem Nebenjob der regelmäßig lief stimmt das was Du sagst. Da ist der Monatsschnitt über das Jahr ja 420€ oder 450€ Da gibt es für jede 20€ die zu 1000€ fehlen ja 1% mehr Elterngeld dazu. Also nahezu den Minijoblohn. Aber wenn man insgesamt durch Nullrunden schon unter 300€ Monatsdurchschnitt ist, dann erhöhen 100% Ersatz ja nix über den Mindestsatz. 100% von 187€ wären ja weniger als dieser.

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 15:56



Antwort auf: Schwanger und Arbeitslos

Ja, ich bin arbeitslos gemeldet und bekomme Alg 1

von Nessaya am 07.04.2016, 12:58



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