Frage: Schwanger in Elternzeit

Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe bereits ein Kind (geboren am 31.07.2016). Wir haben damals die Elternzeit auf 3 Jahre beim Arbeitgeber beantragt. Elterngeld bekommt man natürlich nicht die ganz Zeit, aber mein Mann hat uns in dieser Zeit alleine versorgt. Nun würde ich normal am 01.08.2019 wieder anfangen zu arbeiten. Jetzt bin ich allerdings schwanger mit einem Geburtstermin am 10.09.2019, d.h. der Mutterschutz beginnt am 30.07.2019 (2 Tage vor normalen Arbeitsbeginn). Wie läuft das nun ab? Bekomme ich ab dem 30.07.2019 mein normales Gehalt wieder vom Arbeitgeber bis zum Ende des Mutterschutzes? Und eine zweite Frage: Wie ist das mit dem Elterngeld? Eine Bekannte hat mir gesagt, dass die letzten 12 Monate vor der ersten Elternzeit zählen. Ist das richtig? Während der Elternzeit hatte ich natürlich kein Einkommen bzw. nur das Elterngeld in den ersten 2 Jahren. Ich befürchte nun, dass ich nur den Mindestsatz an Elterngeld bekomme, da ich die 12 Monate vor Geburt (also vor 10.09.2019) kein Einkommen habe. Ist das so richtig? Danke und viele Grüße Tanja

von tomu am 26.03.2019, 15:40



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Hallo, 1. Sie beenden vorzeitig die EZ beim Ag und bekommen dann volles MG. 2. Da Sie ja in der EZ nicht gearbeitet haben beommen Sie an EG nur den Grundbetrag iHv 300 €. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.03.2019



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Du musst die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber passend zum Beginn des neuen Mutterschutzes schriftlich beenden. Nur dann hast du von Anfang an Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber. Das passiert nicht automatisch und muss von der Mutter initiiert werden. Machst du das nicht, bekommst du das Geld erst ab dem 01.08. und verschenkst dadurch zwei Tage Geld. Und ja, du wirst nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten.

von Dojii am 26.03.2019, 15:51



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Du beendest auf einen Tag vor neuen Mutterschutz deine aktuell laufende Elternzeit. Dann lebt dein alter Vertrag wieder auf und du erhälst vom AG die vollenMutterschutz Leistungen. EG fürs 2. Kind - Mindestsatz weil nicht gearbeitet

Mitglied inaktiv - 26.03.2019, 20:06



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