Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin Moment schwanger in meiner Elternzeit. Ich habe Fragen bezüglich meiner zukünftigen Finanzen.
Meine Vorgeschichte:
Ich habe in einem Fitnessstudio gearbeitet und habe direkt bei Bekanntgabe der Ss Berufsverbot bekommen.
Ich habe danach 2 Jahre Elternzeit und 1 Jahr Elterngeld bekommen.
Im meinem Berufverbot habe ich meinen normalen Lohn weiterhin bekommen.
Berufverbot bis zum 1.04.2019
So meine erste Frage lautet:
Muss ich meinen alten Arbeitgeber Bescheid geben über meine neue Schwangerschaft ?
Wie läuft das weiter ab ? Bekomme ich für das 2 Kind wieder meinen normalen Lohn in der Schwangerschaft und dann Mutterschutzgeld und ab Geburt Elterngeld wie bei dem 1 Kind?
Mein Chef sagte mir vor einem Monat das ich nach der Elternzeit nicht weiter dort arbeiten werde da er keinen Bedarf hätte. Was heißt das jetzt für mich ? Muss er mich nicht kündigen ? Mein Arbeitvertrag war fristlos.
Was passiert mit meinen Urlaubstagen?
Im Vorfeld Vielen vielen Dank für Ihre Antwort
Liebe Grüße
von
Dzana1301Bruce
am 07.11.2018, 19:20
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
die Zahlen stimmen irgendwie nicht ganz.
Ich versuche deshalb, es allgemein zu beantworten.
Während der Elternzeit spielt das Beschäftigungsverbot keine Rolle. Ab dem ersten Tag nach Beendigung der Elternzeit können Sie, wenn Sie wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten, den Lohn bekommen, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2018
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
arbeitest du tz dort während deiner elternzeit? wenn nein, erhälst du kein gehalt
beginnt dein mutterschutz während der laufenden elternzeit? wenn ja, diese bitte auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden dann erhälst du den vollen arbeitgeberanteil in der mutterschaftszeit.
die elternzeit jetzt beenden um in ein eventuell erneut folgendes bv zu gehen, geht NICHT. wenn du also in reiner elternzeit bist und der mutterschutz in dieser beginnt erhälst du erst wieder geld, ab beginn mutterschutz.der Arbeitgeber kann dir frühestens am ersten tag nach de elternzeit kündigen. wenn dein mutterschutz NACH der elternzeit beginnt, muss er dich weiterbeschäftigen bis der mutterschutz beginnt (vorausgesetzt du hast eine betreuung fürs kind und könntest arbeiten) da du schwanger nicht gekündigt werden darfst.
von
mellomania
am 07.11.2018, 20:01
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
meine Freundin arbeitet in dem Fitnessstudio, in dem ich trainiere. Ich erzähl dir mal, wie es bei ihr läuft.
Sie ist schwanger, aber ein Beschäftigungsverbot gibt es nicht mehr. Da haben sich die Gesetze geändert und man bekommt eine Ersatztätigkeit zugewiesen. Die Studios dürfen die Schwangeren nicht mehr einfach nach Hause schicken, denn gerade in den Studios gibt es reichlich andere Aufgaben, die gefahrlos erledigt werden können.
Meine Freundin arbeitet also nicht mehr aktiv als Trainerin, übernimmt nach der Gefährdungsbeurteilung durch die Betreiber aber andere Bereiche. Sie macht den Empfang, kümmert sich um die Getränke (Kaffee und Shakes zubereiten etc.), führt Beratungsgespräche, macht Bestellungen, steht auch mal am Werbestand irgendwo und wirbt Leute an, führt leichte Reinigungsarbeiten durch, macht Telefondienst und Ablage, verschickt Werbebriefe und hält auch einfach mal ein Schwätzchen mit der Kundschaft, um eine Bindung herzustellen.
Wenn sie müde wird, macht sie Pausen nach Bedarf und kann auch oft sitzen. Das ist alles gar kein Problem.
Wenn deine Elternzeit also vor dem neuen Mutterschutz endet, kommst du ganz normal wieder zur Arbeit und dein Chef macht die Befährdungsbeurteilung. Danach teilt er dir neue Aufgaben zu. Gerade in solchen Arbeitsumgebungen halte ich es für chancenlos, dass du zu Hause bleiben kannst, weil einfach immer leichte Arbeiten anfallen, und wenn man alle Spinde auswischt oder die Geräte saubermacht oder Geschirr abwäscht oder alle Mülleimer leer, Papier nachlegt etc.
Sollte dein neuer Mutterschutz vor Ablauf der alten Elternzeit beginnen, ist ein Beschäftigungsverbot bzw. die Gefährdungsbeurteilung und Ersatztätigkeit ohnehin unwichtig. Du bist nicht bei der Arbeit und es gibt nichts, wovor du geschützt werden müsstest. Du würdest einfach die alte Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden, um wieder Mutterschaftsgeld zu bekommen.
Schwanger und in Elternzeit kann dich dein Chef nicht einfach rauswerfen. Erst danach könnte er dich entlassen, und das müsste mit einer Kündigung von ihm passieren. Es sei denn, du kannst deinen Vertrag nicht erfüllen, weil die Kinderbetreuung fehlt.
Alles Gute, terkey
von
Terkey235
am 10.11.2018, 19:26