Hallo Frau Bader,
ich befinde mich gerade in EZ, im 2.Jahr und jetzt bin ich wieder schwanger.
Die Frage ist nun wie es finanziell weiter geht.
Das Kind kommt nach Ende meiner derzeitigen EZ. Wenn ich gleich zum 1. offiziellen Arbeitstag Beschäftigungsverbot erhalte, bekomme ich dann wie zuvor mein Gehalt inkl. des Krankengeldes. Dann Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld nach dem Einkommen vor der ersten Schwangerschaft? Oder wie verhält es sich sonst? Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank
von
Rodolith77
am 28.05.2018, 00:29
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
das gesetz hat sich 2018 geändert, der Ag soll nun möglichst kein BV aussprechen, sondern den AG umsetzen. Mit dem Bv ist also nicht zu rechnen, ich rate dringend dazu, die Tätigkeit nur wieder aufzunehmen, wenn Kind 1 betreut ist.
Ansonsten bekommen Sie im Bv auch kein Krankengeld (das schließt sich aus), sondern einfach den Lohn, den Sie ohne BV bekommen hätten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2018
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
WENN du ein bv bekommen SOLLTEST, wovon du nicht ausgehen darfst, DANN erhälst du vollen lohn und volles mutterschaftsgeld. elterngeld nur mindestsatz plus geschwisterbonuns. die bestimmungen zum bv haben sich zum glück verschärft, sodass dein AG dich umsetzen muss. erst wenn er das nicht kann, stellt er ein bv aus. er muss aber sämtliche möglichkeiten ausschöpfen. wer sollte dir das bv denn ausstellen? medizinisch weißt du doch jetzt noch gar nicht..
von
mellomania
am 28.05.2018, 06:01
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Es werden nur die ersten 14 Monate Elterngeld ausgeklammert.
Das heißt die Monate im zweiten Elternzeit-Jahr gehen größtenteils mit 0€ in die Berechnung fürs neue Elterngeld.
Du wirst also vermutlich weniger Elterngeld bekommen.
Dafür aber noch den Geschwisterbonus bis dein erstes Kind 3 Jahre alt ist.
LG
von
Lewanna
am 28.05.2018, 07:22