Hallo frau Bader ,ich habe eine frage, was das elterngeld angeht.. wil ich von meinem Umfeld sehr verschiede Infos bekomme . Sie könnten mich doch vielleicht bei der sache aufklären. Ich habe eine tochter und sie ist jetzt 9 monate alt. Am 24.04.2017 geboren. Ich habe 2 jahre Elternzeit beantragt und aber nur 1 jahr elterngeld. Das problem ist das wir schon am überlegen sind noch ein kind zu bekommen..meine frage wie viel Elterngeld bekomme ich wenn ich jetzt noch mal schwanger seien sollte ? Oder wann muss ich noch mal schwanger werden das ich das gleiche elterngeld bekomme? Bitte um hilfe und Ratschlag.. danke im voraus .. :) :) :)
von
Sebuni
am 15.01.2018, 20:46
Antwort auf:
Schwanger in der elternzeit
Hallo,
das kommt wesentlich darauf an, wann das zweite Kind geboren ist.
Um das Elterngeld zu steigern ist es sinnvoll, es mithilfe von Elterngeldplus bis zum 14. Lebensmonat hinaus zu ziehen.
ansonsten sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes entscheidend, ausgeklammert werden die Monate, in denen man Elterngeld für ein vorheriges Kind (bis zum 14. Lebensmonat) oder Mutterschaftsgeld bekommen hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2018
Antwort auf:
Schwanger in der elternzeit
Um das gleiche EG zu bekommen bist du zu spät dran. Es gilt das Einkommen in den 12 Monaten vor erneuten Bezug. Ausgeklammert, sprich durch Zeiten von vor dem ersten Kind werden dabei beim Basis-EG bis zu 12 Monate, bei EG Plus bis zu 14 Monate, plus Mutterschutzzeiten. Wenn du nun 9 Monate plus 10 Monate Schwangerychaft rechnest, erkennst du das du da etwas zu spät dran bist. Aktuell würdest du also auf jeden Fall Nullrunde haben, selbst wenn du sofort schwanger werden würdest. Ein Teil würde durch den Geschwisterbonus aufgefangen aber nicht viel.
Du kannst im zweiten Jahr der EZ jetzt wenn dein EG durch ist in TZ arbeiten, das würde auch für das neue EG mit berücksichtigt werden. Oder du arbeitest erst wieder ein paar Monate im VZ bis du wieder schwanger wirst.
Mitglied inaktiv - 15.01.2018, 21:17