Schwanger, Arbeitslos, Freund Umschulung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger, Arbeitslos, Freund Umschulung

Ich brauche mal dringend Rat von Frau Bader und Euch!! Ich bin seit etwa 1 1/2 Jahren Arbeitslos und beziehe deswegen seit nem knappen Jahr nur noch Arbeitslosenhilfe, aber hier in dem Kaff in dem ich wohne ist wirklich nichts zu finden gebe im monat soviel für bewerbungen etc aus das zum Leben kaum was bleibt, und mein Freund macht seit zwei Jahren eine Umschulung die ebenfalls von AA finanziert wird. Er muss noch etwa 1 Jahr und dann ist er fertig. Als er mit der Umschulung anfing war es nicht geplant das Arbeitslos werden würde deshalb lief das nun alles drunter und drüber. Ich bin jetzt 11+4 und ich muss bald dem Arbeitsamt bescheid geben das ich Schwanger bin, aber ich habe Angst das sie mir dann das Geld streichen und ich weiß nicht wie wir dann noch rumkommen sollen. Sicher bin ich weiterhin bereit einen Job anzunehmen habe mich jetzt mehrfach um etwas von zu Hause aus bemüht da ich dieses auch weiterführen kann, wenn das Kind im August kommt. Kennt sich eine damit aus und kann mir weiterhelfen? Ich wäre euch sehr dankbar, denn ich bekomme nachts kaum noch ein Auge vor lauter Sorge zu. LG Janine

Mitglied inaktiv - 28.01.2003, 21:26



Antwort auf: Schwanger, Arbeitslos, Freund Umschulung

Hallo, ..und wenn das Kind da ist, müssen Sie nachweisen, das es untergebracht ist, während Sie arbeiten, sonst gibt es kein Arbeitslosengeld mehr. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2003



Antwort auf: Schwanger, Arbeitslos, Freund Umschulung

Also meine konkrete Frage ist nu 1. ob mir die Arbeitslosenhilfe gestrichen wird bis zur Geburt und 2. ich danach für finanzielle Hilfe in Anpruch nehmen kann, falls ich nicht doch noch eine Tätigkeit finden werde.

Mitglied inaktiv - 28.01.2003, 22:35



Antwort auf: Schwanger, Arbeitslos, Freund Umschulung

das geld für deine bewerbungen kannst du beim arbeitsamt zurückverlangen, wenn du dir ein schreiben besorgst von dem amt. du mußt nur immer dir quittungen für das was du alles für die bewerbungen brauchst geben lassen und dann später mit dem schreiben vom amt ausfüllen und mit hinzufügen! wohnt ihr denn zusammen? hast du schon mal ans sozialamt gedacht? du hast anspruch auf hilfe zum lebensunterhalt und ab der 13.woche bekommst du noch was wegen der ss. wenn du allein wohnst, später nochwas wegen alleinerziehung. ich habe dem aa sofort meine ss mitgeteillt. war auch anfangs krankgeschrieben, da ich nicht mehr hätte arbeiten dürfen. ich würde dir raten es so schnell wie möglich zu sagen.die müssen das ja wissen. das geld dürfen sie dir aber keineswegs streichen. war bei mir ja auch so. nur wenn der mutterschutz eintritt(6wochen vor und 8 oder 12wochen nach der geburt)bekommst du kein arbeitslosengeld, sondern in gleicher höhe das geld von deiner krankenkasse. und danach denke ich willst in erziehungsurlaub oder? dann würde ich an deiner stelle mich nicht arbeitslos melden, sondern nur arbeitssuchend, denn sonst mußt du auf das erziehungsgeld verzichten und bekommst nur dein arbeitslosengeld wieder ausbezahlst. aber das wird ja wieder neu berechnet mit deinem kind. noch fragen? schreib mir einfach. vielleicht kann ich dir ja weiter helfen..

Mitglied inaktiv - 29.01.2003, 09:16



Antwort auf: Schwanger, Arbeitslos, Freund Umschulung

Vielen Dank für Die Antworten.

Mitglied inaktiv - 29.01.2003, 21:43



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