Frage: Rückkehr nach EZ

Hallo Frau Bader, mein EZ endet am 12.04.06, z.Z arbeite ich während des EZ 30 Std in einer anderen Abtl. im Betrieb. Ich möchte zurück in meine alte Abtl. nach EZ, leider teilt mir die Personal Abtl. mit, ich hätte keinen anspruch auf die gleiche Stelle. Ich würde ja im Unternehmen in einer anderen Ablt. z.Z arbeiten und die wäre ja auch gleich gestellt! Wegen mir wollen sie der Kollegin nicht Kündigen, die meine Stelle bekam während im im Mutterschutz war. Mein Vertrag bezieht sich auf meine alte Stelle, da ist lediglich ein Satz drin: Der AG kann mich anderweitig im Unternehmen einsetzen, wenn er mich braucht! Was kann ich dagegen tun? Was raten sie mir? Ich würde gerne meine alte Stelle wieder bekommen, allein schon wegen den Arbeitszeiten!

Mitglied inaktiv - 21.01.2006, 16:46



Antwort auf: Rückkehr nach EZ

Hallo, das hängt in der Tat vom Arbeitsvertrag ab. Sie haben Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Stelle. Ob die Stelle vergleichbar nist, vermag ich nicht zu entscheiden. Die Klausel im Vertrag ist für Sie in diesem Zusammenhang eher negativ. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2006



Antwort auf: Rückkehr nach EZ

Es besteht kein Rechtsanspruch an seinem alten Arbeitsplatz zu kommen.

Mitglied inaktiv - 23.01.2006, 20:43



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