Rückkehr in den Job nach Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr in den Job nach Mutterschutz

Ich bin leitende Angestellte und möchte direkt nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder in den Job in Vollzeit zurückkehren. Habe ich rechtlich einen Anspruch darauf, dass ich auf den gleichen Job zurückkehre? Oder kann mir der Arbeitgeber einen anderen Job (ohne Führung) geben? Ich möchte meimen jetzigen Job unbedingt behalten, daher komme ich sofort wieder in Vollzeit. Wenn es keinen rechtlichen Anspruch gibt, was kann ich tun?

Mitglied inaktiv - 18.11.2011, 17:17



Antwort auf: Rückkehr in den Job nach Mutterschutz

Hallo, grds. haben Sie Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz, das hängt aber auch vom Vertrag ab. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2011



Antwort auf: Rückkehr in den Job nach Mutterschutz

Kommt letztlich auf den AV an, aber grundsätzlich natürlich, der MuSchu dient nur dem Schutz der Mutter und beeinträchtigt den AV nicht, dieser ruht noch nicht einmal wie in der Elternzeit.

von Lina_100 am 18.11.2011, 21:04



Antwort auf: Rückkehr in den Job nach Mutterschutz

ich glaube auch das es im muschutz anders ist als wenn man in ez geht,da muss eine vergleichbare stelle freigehalten werden. habt ihr denn etwas besprochen,falls du doch nicht direkt nach dem muschutz zurück kehren kannst? vielleicht solltest ihr für den fall etwas schriftliches festhalten!

von CKEL0410 am 18.11.2011, 21:38



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