Guten Tag,
könnten Sie mir netterweise mitteilen, ob ich als Führungskraft mit Personalverantwortung (Abteilungsleiter im Großkonzern) ein Anrecht auf eine erneute Position als Führungskraft habe nach Rückkehr aus der Elternzeit?
Macht es dabei einen Unterschied, ob ich in Vollzeit oder Elternteilzeit zurückkehre (bzw. erst ein Jahr in Elternteilzeit und anschließend erneut in Vollzeit)?
Als Hintergrund: Mir wurde mitgeteilt, dass aufgrund einer Reorganisation meine vorherige Stelle wegfällt.
Vielen Dank für ein Feedback!
von
Cat1111
am 19.09.2018, 21:12
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit als Führungskraft
Hallo,
Sie haben Anspruch auf einen vergleichbaren Job, hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ich könnte mir vorstellen, dass es betriebliche Gründe gibt, die dagegen sprechen, eine Führungsposition in Teilzeit wahrzunehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2018
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit als Führungskraft
du hast anrecht auf einen gleichwertigen job
von
mellomania
am 19.09.2018, 21:27
Antwort auf:
Rückkehr aus Elternzeit als Führungskraft
In Teilzeit wirst Du vermutlich keine Führungsposition bekommen. Und bei TZ in EZ ist deine EZ ja praktisch noch nicht beendet, also eh nicht. Nach der EZ, wenn Du wieder VZ arbeitest hast Du lediglich ein Recht auf eine vergleichbare Stelle.
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass die Chance hoch ist, dass Du wenn Du nicht in VZ wiederkommst, mit der Stelle auch nichts mehr wird. Wenn Du in TZ erst mal woanders bist, dann holt man Dich da nur weil die EZ zu Ende ist auch nicht wieder raus.
Meine Stelle wurde in der EZ auch anderweitig vergeben und jetzt während der TZ endgültig abgebaut.
Zumindest darf man Dir deshalb den Lohn nicht kürzen...
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 19.09.2018, 22:12