Liebe Frau Bader, aufgrund der aktuellen Situation sind die Kitas bekanntlich geschlossen. Mein Kind wird nicht notbetreut. Ich bin alleinerziehend. Die Gebühren für die Kita teilen der Vater meines Kindes und ich uns im Verhältnis unserer Einkommen. Für unser Bundesland erfolgt eine Erstattung der Kitagebühren während der Corona-Schließzeit. Der Vater meines Kindes fordert die Gebühren entsprechend seines Anteils von mir zurück (er zahlt die Gebühren an mich und die Kita zieht sie von meinem Konto ein). Ich nehme an, ihm steht die anteilige Erstattung der Kitagebühren zu? Nun ergeht es mir so wie sicherlich vielen in der jetzigen Situation. Ich kann meiner Arbeit nicht nachgehen und betreue das Kind Vollzeit zu Hause. Unabhängig von den finanziellen Einbußen, weil ich meiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, kommen natürlich auch ein hoher Aufwand für die Kinderbetreuung, rein zeitlich, hinzu und erhebliche Mehrkosten. Wie wohl bei allen. Dieser Mehraufwand (den ich natürlich im Grunde sehr gerne leiste, weil es ja um mein Kind geht) bedingt wahrscheinlich keine Entschädigung durch den Vater meines Kindes in der Art, dass ich die Kitagebühren für die Versorgung meines Kindes zu Hause verwenden kann? Der Vater meines Kindes beteiligt sich weder an der Betreuung noch ist er bereit, in irgendeiner anderen Form Hilfe zu leisten. Im Voraus herzlichen Dank für Ihren Rat. Beste Grüße und alles Gute, K.
von Alleinerziehend.123 am 05.05.2020, 22:49