Rückforderung Kita-Gebühren während Corona-Schließzeit durch Kindsvater

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückforderung Kita-Gebühren während Corona-Schließzeit durch Kindsvater

Liebe Frau Bader, aufgrund der aktuellen Situation sind die Kitas bekanntlich geschlossen. Mein Kind wird nicht notbetreut. Ich bin alleinerziehend. Die Gebühren für die Kita teilen der Vater meines Kindes und ich uns im Verhältnis unserer Einkommen. Für unser Bundesland erfolgt eine Erstattung der Kitagebühren während der Corona-Schließzeit. Der Vater meines Kindes fordert die Gebühren entsprechend seines Anteils von mir zurück (er zahlt die Gebühren an mich und die Kita zieht sie von meinem Konto ein). Ich nehme an, ihm steht die anteilige Erstattung der Kitagebühren zu? Nun ergeht es mir so wie sicherlich vielen in der jetzigen Situation. Ich kann meiner Arbeit nicht nachgehen und betreue das Kind Vollzeit zu Hause. Unabhängig von den finanziellen Einbußen, weil ich meiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, kommen natürlich auch ein hoher Aufwand für die Kinderbetreuung, rein zeitlich, hinzu und erhebliche Mehrkosten. Wie wohl bei allen. Dieser Mehraufwand (den ich natürlich im Grunde sehr gerne leiste, weil es ja um mein Kind geht) bedingt wahrscheinlich keine Entschädigung durch den Vater meines Kindes in der Art, dass ich die Kitagebühren für die Versorgung meines Kindes zu Hause verwenden kann? Der Vater meines Kindes beteiligt sich weder an der Betreuung noch ist er bereit, in irgendeiner anderen Form Hilfe zu leisten. Im Voraus herzlichen Dank für Ihren Rat. Beste Grüße und alles Gute, K.

von Alleinerziehend.123 am 05.05.2020, 22:49



Antwort auf: Rückforderung Kita-Gebühren während Corona-Schließzeit durch Kindsvater

Hallo, ich verstehe nicht so recht, wo die Mehrkosten liegen. Haben Sie geprüft, ob ein Anspruch auf Notbetreuung besteht? Ich sehe das Recht auf seiner Seite. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2020



Antwort auf: Rückforderung Kita-Gebühren während Corona-Schließzeit durch Kindsvater

Hallo, Darf ich dich mal fragen, welche Mehrkosten du durch die Betreuung deines Kindes zu Hause hast? Ich habe nämlich den Eindruck, dass wir durch die Schließzeiten und die Ausgangssperre weniger Ausgaben haben. In welchem Bundesland lebst du? In Bayern haettest du als Alleinerziehende Anspruch auf Notbetreuung. Ist das bei euch evtl. möglich? LG luvi

von luvi am 05.05.2020, 23:51



Antwort auf: Rückforderung Kita-Gebühren während Corona-Schließzeit durch Kindsvater

verstehe ich jetzt nicht so ganz. der vater zahlt die hälfte der gebühren an dich und du zahhlst es mit deiner hälfte an die kita die kostet momentan nichts daher steht im sein anteil zurück zu oder er behälft ihn einfach ein. ja das ist korrekt so. als alleinerziehende steht dir doch die notbetreuung zu dann kannst du arbeiten wenn du das nicht nutzt und nicht arbeiten kannst, bist du halt daheim mit dem kind und verdienst nichts das ist aber nicht das problem des vaters was für mehrkosten hast du ?

von mellomania am 06.05.2020, 02:27



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