Hallo,
folgende Konstellation:
ET am 05.07.2021.
Vorher 40h/Woche mit 30 Tagen Urlaub. Resturlaub aus 2020/2021=26 Tage.
Möchte nach Ablauf der EZ befristet für 1 Jahr auf 35h reduzieren (Brückenteilzeit) . Voraussetzungen wie Betriebsgröße etc sind erfüllt. Teilzeit in EZ kommt nicht in Frage, da zu wenig Stunden.
Ist es besser meinen Resturlaub an die EZ direkt anzuschließen und dann erst mit der Stundenreduzierung zu beginnen? Ich könnte ja mit meinem Resturlaub einen kompletten Monat noch Urlaub nehmen. Würde ich diesen Monat dann noch einmal mein Gehalt analog der Vollzeit Tätigkeit bekommen?
Lg
von
AO85
am 21.06.2021, 04:35
Antwort auf:
Resturlaub nach Elternzeit bei Stundenreduzierung
Hallo,
wenn ansonsten die Voraussetzungen für die Brücken-Teilzeit gegeben ist, ist das möglich. Ich würde es aber individuell mit dem Arbeitgeber absprechen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.06.2021
Antwort auf:
Resturlaub nach Elternzeit bei Stundenreduzierung
Zum Verständnis, ez dann vom 5.07.21-4.07.24 und dann ein Jahr befristet? Oder soll die EZ kürzer sein?
von
Felica
am 21.06.2021, 06:29
Antwort auf:
Resturlaub nach Elternzeit bei Stundenreduzierung
Genau möchte 13 Monate EZ nehmen. Den 13.Monat ohne Elterngd überbrücken ich selbst u d danach halt noch der Resturlaub. So dass ich fast den ganzen Sommer noch daheim bin.
von
AO85
am 21.06.2021, 09:36
Antwort auf:
Resturlaub nach Elternzeit bei Stundenreduzierung
Dann ist dein Vorhaben so, um es deutlich zu sagen, nicht gerade schlau. Es bringt dir mehr Nachteile als Vorteile. Besser du nimmst mindestens 2 Jahre EZ und gibst bereits beim Einreichen der EZ an, das du vorhast innerhalb der EZ ab dem 14ten Lebensmonat in TZ zu arbeiten. gebe an in welchen Umfang und wenn du bereits schon weißt, auch an welchen Tagen und Uhrzeiten. Der riesen Vorteil, Du genießt vollen Kündigungsschutz, was du bei deinem geplanten Vorgehen nicht hast. Zudem weißt du nicht was nächstes Jahr ist, was zB wenn ihr keinen Betreuungsplatz bekommt? Dann bist du an deinen TZ-Vertrag gebunden und müsstest, sofern dein AG der Verlängerung der EZ nicht zustimmt, wenn es ganz fies läuft kündigen. Da du dich bei der ersten Mitteilung für 2 Jahre festlegen musst, kann der AG der Verlängerung widersprechen. Davon ab müsstest du dann wirklich deinen Urlaub nehmen und denn auch in VZ. Arbeitest du dagegen in TZ innerhalb der EZ, dann bleibt dein Urlaub bestehen und zwar bis zum Ende des Folgejahres in dem deine EZ endet. Das gilt auch dann wenn du innerhalb der EZ bei deinem AG in TZ arbeitest. Wobei viele AG dann den Urlaub auch in der EZ genehmigen, dann muss es aber entsprechend auf TZ umgerechnet werden.
Klar, du darfst, weil das Kind vor dem 1.09.2021 geboren wird nur bis zu 30 Std die Woche arbeiten, aber die 5 Std weniger machen wenig aus auf dem Gehaltszettel. Weniger jedenfalls als man oft denkt. Auch ist es so, gibt du deine Wunschzeiten beim Abgeben der EZ-Mitteilung ab und der AG widerspricht diesen Zeiten nicht zeitnah, dann gelten die als so genehmigt. es wäre also etwas auf das du dich fest beruhen kannst. Bei der EZ als solches hat dein AG auch kein Mitspracherecht. Er darf dir also nicht vorschreiben, nimm nur ein Jahr und dann sehen wir weiter. Du dagegen kannst, wenn etwas dazwischen kommt, jederzeit die TZ-Vereinbarung mit deinem vertraglichen Vereinbarungen kündigen. Du solltest aber darauf achten das du nur die TZ dann kündigst. Und was zudem nicht vergessen werden darf, solltest du direkt wieder schwanger werden und dein neuer Mutterschutz von Kind 2 beginnt noch in der EZ, könntest du auch ohne Zustimmung des AG die laufende EZ vorzeitig beenden, zum neuen Mutterschutz,. Damit würde dein ruhender VZ-Vertrag wieder aufleben und du würdest Mutterschaftsgeld nach VZ erhalten. bei deiner Planung mit dem TZ außerhalb der EZ dagegen nicht, da bliebe der TZ-Vertrag gültig, entsprechend weniger Mutterschaftsgeld gäbe es.
Du siehst, arbeiten innerhalb der EZ bringt dir deutlich mehr Vorteile als ein befristeter TZ-Vertrag außerhalb dieser.
von
Felica
am 21.06.2021, 16:19