Frage: Recht auf alte Arbeitsplatz

Guten Tag! Hat man eigentlich Recht auf sein alte Arbeitsplatz,oder nicht? Mit freundlichen Grüßen

von Anna26 am 10.04.2018, 15:54



Antwort auf: Recht auf alte Arbeitsplatz

Hallo, Sie meinen nach Rückkehr aus der Elternzeit? Das richtet sich grundsätzlich nach dem Arbeitsvertrag, die Arbeitsstelle muss danach mit der alten vergleichbar sein. Ein Anspruch auf die alte Stelle gibt es nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2018



Antwort auf: Recht auf alte Arbeitsplatz

Nein, hat man nicht. Es muss nur eine gleichwertige Stelle sein.

von chrissicat am 10.04.2018, 17:13



Antwort auf: Recht auf alte Arbeitsplatz

Man hat ein Recht auf seinen alten Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen. Dabei muss auch das Gehalt dem zuvor erhaltenen entsprechen.

von cube am 11.04.2018, 08:49



Antwort auf: Recht auf alte Arbeitsplatz

Das stimmt nicht, man hat NUR das Recht auf einen gleichwertigen/gleichbezahlten Arbeitsplatz. Man hat kein Recht auf "seinen alten Stuhl".

von Dojii am 11.04.2018, 11:24



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