Frage: Rechnung für Rükckbildungskurs

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich für einen Rückbildungskurs angemeldet. Der Kurs, laut Anmeldung sollte vom 05.06. bis zum 03.07.19 stattfinden, (insgesamt 6 Termine). Als der dritte Termin stattfinden sollte, kurzfristig (eine Stunde vor dem Kurs) hat mich die Hebamme angerufen und den Termin abgesagt. An dem selben Tag hat sie nochmal angerufen und die weitere 2 Termine abgesagt und um einen Monat verschoben. Als ich gesagt habe, dass Ende Juli Anfang August mir die Termine überhaupt nicht passen, da ich schon am 14. Juni einen Urlaub gebucht und bereits bezahlt habe, hat sie gesagt: " es ist schade, dass sie nicht mitmachen könnten, aber die drei Termine werden Ende Juli Anfang August verlegt". Vor einer Woche habe ich eine Rechnung von der Hebamme für die drei Termine die sie verschoben hat, erhalten. Meiner Meinung nach ist das total unfair und die Rechnung in meinen Augen ist gegenstandslos. Ich habe mich nicht für einen Kurs angemeldet, von dem die Hälfte der Termine Ende Juli Anfang August geplant war. Ich weiß leider nicht wie das rechtlich sieht aus. Könnten Sie mir bitte beantworten, ob die Rechnung rechtmäßig ist? Vielen Dank im Voraus

von Judith35 am 25.11.2019, 17:54



Antwort auf: Rechnung für Rükckbildungskurs

Hallo, halte ich in dem Rahmen, in dem es verschoben wurde, unzumutbar. Ich würde es nicht zahlen. Sie hätte alternativ einen anderen, späteren Kurs anbieten können (je nach SSW) Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.11.2019



Antwort auf: Rechnung für Rükckbildungskurs

gibt es einen vertrag über den kurs in dem die bedingungen aufgeführt sind? was z.b. passiert wenn Termine eben nicht stattfinden können?

von mellomania am 25.11.2019, 20:19



Antwort auf: Rechnung für Rükckbildungskurs

Naja, spontan würde ich natürlich auch sagen - die Hälfte der Termine verlegen und das um einen ganzen Monat geht nicht so einfach. Aber wenn im Vertrag eine Regelung steht, die ihr einen Spielraum von zB 4 Wochen gibt, um ausgefallene Termine nachzuholen ... schau halt mal nach. Ohne die Vertragsbedingungen zu kennen, wird dir das vermutlich keiner hieb-und-stichfest sagen können.

von cube am 26.11.2019, 10:26



Antwort auf: Rechnung für Rükckbildungskurs

Anbei die Vereinbarung: "Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründe die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes (13,29 € pro Kursstunde), in dem der Kurs stattfindet. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet. Ich erkläre mich mit den oben genannten Vereinbarungen einverstanden und melde mich hiermit verbindlich zum Kurs vom 05.06.2019 - 03.07.2019 an". Zwar steht es in der Vereinbarung dass sie kurzfristig Kursstunden verlegen kann, aber wenn "einzelne" dann heiß das für mich nicht gleich die Hälfte davon....und noch um einen Monat, weil sie Ihr Urlaub zuerst machen will?! Ich habe mich verbindlich zum einem Kurs angemeldet, der vom 05.06 bis zum 03.07 stattfinden sollte und nicht bis zum 07.08. Ich habe eine Rechnung bekommen für folgende Termine:24.07., 31.07.,07.08.19. Auf meiner Anmeldung stehen solche Termine nicht... Sie hat mich weder mündlich noch schriftlich informiert, wann genau die von Ihr verlegte Termine stattfinden, nun am 26.06 am Telefon gesagt: " Ende Juli Anfang August".

von Judith35 am 26.11.2019, 12:25



Antwort auf: Rechnung für Rükckbildungskurs

"Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen" ist hier meines Erachtens nicht zutreffend, außerdem steht ein Zeitraum im Vertrag, der grob nicht eingehalten wurde. Daher persönlich würde ich wahrscheinlich die Gebühren für den Anteil an Stunden zahlen, der in dem gebuchten Zeitraum stattgefunden hat, und fände den Rest nicht gerechtfertigt, das würde ich ihr schriftlich oder per e-Mail mit Begründung freundlich mitteilen. Natürlich hast Du immer das Risiko, dass Dich die Hebamme auf den Rest (4x13,29 und ggf. Mahngebühren) verklagt.

von zweizwerge am 28.11.2019, 15:10