Hallo Frau Bader, zur näheren Erläuterung, was ich meine: jemand ist in Elternzeit und hat am 1.1.2015 begonnen an 5 Tagen in der Woche Teilzeit zu arbeiten. Bekommt er auch für den 1.1. Gehalt oder erst ab dem 2.1., an dem der erste tatsächliche Arbeitstag war? Da Feiertags ja nach meinem Verständnis eigentlich die Durchschnittsarbeitszeit der letzten 13 Wochen angerechnet wird, aber in den 13 Wochen vorher ja nicht gearbeitet wurde. Danke!
von MiriT am 29.01.2015, 18:32