Liebe Frau Bader, ich bin in der 10. Woche schwanger und arbeite als Lehrerin an einer Hauptschule. Meinen Schulleiter habe ich über die Schwangerschaft bereits in Kenntnis gesetzt. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich während der Schwangerschaft keine Aufsicht mehr machen darf, u.a. deshalb, weil ich Stöße in den Bauch riskiere, wenn ich bei Prügeleien dazwischen gehe. Wie ist dies rechtlich geregelt? Befreit mich mein Schulleiter von selbst von der Aufsichtspflicht? Oder muss ich das einfordern. In diesem Falle hätte ich schon ein paar Skrupel, möchte allerding auch mein Kind nicht gefährden. Liebe Grüße Bine
Mitglied inaktiv - 01.04.2005, 19:31