Frage: Neuer Vertrag nach Elternzeit?

Hallo, Ich beende im November vorzeitig meine Elternzeit, arbeite im Anschluss in Teil- statt Vollzeit. Da meine alte Stelle nicht mehr vorhanden ist, wird eine neue eingerichtet, welche jedoch eine andere Stellenbeschreibung hat und somit anders eingruppiert. Meine Frage ist nun: Muss ich einen neuen Vertrag unterschreiben, in welchem die Einstufung (von EG7 auf EG5) festgehalten ist?(müsste der alte dann erst aufgekündigt werden) Oder kann ich auf einen Änderungsvertrag pochen, und würde ich damit die jetzige Eingruppierung behalten? Freundliche Grüße

von Amy259 am 06.09.2021, 09:46



Antwort auf: Neuer Vertrag nach Elternzeit?

Hallo, das kommt darauf an, ob ein grundsätzlicher Anspruch auf Reduzierung besteht. Wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine betrieblichen Gründe gegen die Teilzeit sprechen, besteht ein Anspruch auf Teilzeit. Dann muss anteilig der alte Lohn gezahlt werden. Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein und Sie keinen Anspruch haben, haben Sie auch keinen Anspruch auf den anteiligen alten Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2021



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