Hallo, Ich beende im November vorzeitig meine Elternzeit, arbeite im Anschluss in Teil- statt Vollzeit. Da meine alte Stelle nicht mehr vorhanden ist, wird eine neue eingerichtet, welche jedoch eine andere Stellenbeschreibung hat und somit anders eingruppiert. Meine Frage ist nun: Muss ich einen neuen Vertrag unterschreiben, in welchem die Einstufung (von EG7 auf EG5) festgehalten ist?(müsste der alte dann erst aufgekündigt werden) Oder kann ich auf einen Änderungsvertrag pochen, und würde ich damit die jetzige Eingruppierung behalten? Freundliche Grüße
von Amy259 am 06.09.2021, 09:46