Hallo Frau Bader, ich werde voraussichtlich mein zweites Kind am 19.04.2017 erwarten und befinde mich derzeit noch in meiner 3-jährigen Elternzeit meines ersten Kindes (geb. 15.01.2016) Jetzt habe ich mich über die ganzen Rechte bezüglich neuen Mutterschutz, Mutterschutzgeld, Auftraggeberzuschuss, Elterngeld und so weiter schon bei euch super informieren können. Trotzdem würde ich gern noch wissen ob das alles so stimmt wie ich es aufgefasst habe. Also... Da ich derzeit noch in Elternzeit für Kind eins bin kann ich ohne Zustimmung des AG hergehen und meine Elternzeit vor Beginn des neuen Mutterschutzes (08.03.2017- 14.06.2017) in dem Fall zum 07.03.2017 schriftlich beenden und in den neuen Mutterschutz übergehen. Dadurch erhalte ich sowohl Mutterschutzgeld als auch den AG Zuschuss. Da der AG sich das Geld über das Umlageverfahren wiederholt trägt er dadurch keinen Schaden? Die vorzeitig beendete Elternzeit kann ich (muss aber nicht) noch bis zum 8 Lebensjahres meines ersten Kindes nehmen. Die drei Jahre von Kind zwei sowieso. Soviel zum Mutterschutz. Dann bezüglich Elterngeld... Da wir von Anfang an unsere Kinder mit geringen Altersunterschied wollten habe ich mir das Elterngeld für Kind eins auch nur für 1 Jahr auszahlen lassen. Der Bemessungszeitraum fürs Elterngeld für Kind 2 ist somit durch die Ausklammerungsmonate (Mutterschutz alt/neu und Elterngeld) vom Jan. 2015 bis Nov. 2015 + Febr. 2017. Bis auf Februar 2017 (fließt mit 0 € ein da nicht gearbeitet) habe ich den Rest des Bemessungszeitraums noch Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt von Kind 1 haben wir im April 2016 geheiratet und ich habe die schwächere Lohnsteuer 5 genommen... (unser Steuerberater meinte wir müssten nichts nachzahlen... auch wenn ich deswegen skeptisch bin ließt man ja überall... aber sehen wir dann ja...) damals hatte ich auf den Gehaltsabrechnungen natürlich auch noch die Steuerklasse 1. Diese wird jetzt auch für das Elterngeld für Kind 2 berücksichtigt oder?) Die 5 hatte ich ja erst ab April 2016 und hab somit noch nicht mit ihr gearbeitet. Oder zählt da die aktuelle da Februar 2017 auch mit einfließt dann sollte ich nämlich noch wechseln....? Glaub das wars erstmal... Hoffe hab alles soweit richtig verstanden... Liebe Grüße tiniwini
von tiniwini am 13.09.2016, 10:43