Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit als Werkstudentin angestellt. Mein Arbeitsvertrag läuft diesen Monat aus und da ich frisch schwanger bin, wollte ich einen neuen Arbeitsvertrag als Festangestellte (20h) ausmachen. Dies ist laut meinem Arbeitgeber auch kein Problem, nun sagte er mir aber, dass in meinem neuen Arbeitsvertrag eine Probezeit von 6 Monaten festgelegt ist. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft und nun habe ich natürlich Bedenken, dass er mir kündigt, um das Mutterschutzgeld zu sparen. Ich bin seit 4 Jahren in dem Unternehmen tätig (18h), als Werkstudentin ist mein Vertrag aber immer auf 6 Monate begrenzt. Ist es denn überhaupt rechtens eine Probezeit in den Vertrag einzubauen, wenn man schon 4 Jahre dort tätig ist? Ich habe auch die Möglichkeit als Werkstudentin dort weiter zu arbeiten (ohne Probezeit), aber dann wird der Vertrag wieder auf den 31.03 begrenzt. Nach meiner Berechnung beginnt mein Mutterschutz am 05.04., also habe ich dann kein Anrecht auf Mutterschutzgeld. Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank
von mapauli am 19.09.2011, 16:46